Urheberrecht: Missbräuchliche Abmahnung hindert Klage des Urhebers nicht
Der BGH hat Urhebern weitgehende Freiheiten für die Geltendmachung ihrer Rechte eingeräumt (Versäumnisurteil vom 31. Mai 2012 – I ZR 106/10). Insbesondere stellten die Richter klar, dass selbst eine missbräuchlich ausgesprochene Abmahnung nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 I UrhG und damit zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage führt. Einer entsprechenden Anwendung einer Vorschrift […]
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