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Schuldet der Mieter die Mehrwertsteuer ?

Ja (natürlich), wenn die Gesamtmiete deutlich hervorgehoben ist und der „Netto-Betrag“ nur erläuternden Charakter hat. Dies hat der BGH am 21.01.2009 (XII ZR 79/07) für einen Fall entschieden, bei dem es die Vereinbarung einer Grundmiete zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, seinerzeit 15 %, im Mietvertrag gab. Dort konnte der Vermieter nicht wirksam zur Steuerpflicht optieren. […]

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Raten für Kredite aus der Ehezeit sind vom Einkommen abzuziehen

Eine erfreuliche Klarstellung, hier durch das Brandenburgische OLG (Urteil vom 27.11.2007, 10 UF 33/07). Da die Kinder die Lebensstellung ihrer Eltern teilen, sind Verbindlichkeiten, die die Eltern gemeinsam eingegangen sind und die deshalb auch bei Fortbestand der Ehe den Familienunterhalt geschmälert hätten, grundsätzlich abzugsfähig, jedenfalls solange, der Regelbetrag gesichert ist. Daher kommt es darauf, ob

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Wandelbare eheliche Lebensverhältnisse

der neue Schlüsselbegriff des BGH beim nachehelichen Unterhalt. Er soll einer angemessenen Berücksichtigung veränderter Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse nach Scheidung Rechnung tragen. Darunter fällt auch die Unterhaltspflicht des geschiedenen Ehemannes gegenüber einem Kind aus seiner jetzigen (neuen) Ehe, auch wenn das Kind erst nach Rechtskraft der Scheidung der Ehe mit der geschiedenen Ehefrau geboren worden ist.

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Weniger nachehelicher Unterhalt wegen Kindern aus einer neuen Beziehung nach Scheidung?

Keine Prägung der Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners durch ein nach der Scheidung geborenes Kind aus einer neuen Beziehung. So quasi der Leitsatz aus einer Entscheidung des OLG Celle vom vom 18.7.2007 (15 UF 236/06). Zu dieser Thematik hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt mit Entscheidung vom 15.3.2006 (XII ZR 30/04) entschieden, dass die ehelichen Lebensverhältnisse auch durch

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Unterhalt und Private Altersvorsorge

Dem verschärft Unterhaltsverpflichteten ist ein Betrag von 4% seines Gesamtbruttoeinkommens des Vorjahres für eine über die primäre Altersversorgung hinaus betriebene zusätzliche Altersversorgung zuzubilligen (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 27.11.2007, 10 UF 137/07). Dies bestätigt die bisherige Rechtsprechung zu abzugsfähigen Aufwendungen für die Altersvorsorge. Dennoch Vorsicht bei Verträgen zur zusätzlichen Altersvorsorge, die in engen zeitlichen Zusammengang mit

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Unterhaltspflichtige Arbeitslose müssen nahezu jede Erwerbsmöglichkeit ausnutzen,

um wieder Arbeit und Einkünfte zu erlangen: Bewerbungen um jede Art von Tätigkeiten, auch Arbeiten für ungelernte Kräfte, Arbeiten zu ungünstigen Zeiten oder zu wenig attraktiven Arbeitsbedingungen. Hierbei ist die Regelarbeitszeit aufzuwenden, also etwa 40 Stunden die Woche. Die Bemühungen müssen sorgfältig dokumentiert werden, am besten schriftlich. Regelmäßige Meldungen beim Arbeitsamt und die Wahrnehmung sämtlicher

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Altersphasenmodell ade – BGH kappt nachehelichen Unterhalt

Immer noch höchst brisant ist die Frage, wie viel geschiedene Ehegatten – regelmäßig die Frauen – nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform zum 01. Januar 2008 arbeiten müssen. Rechtsprechung und Kommentarliteratur legten teils einen Eiertanz hin. Klare Worte suchte MANN vergeblich. Dabei ist der Grundsatz einfach. Bis zum 3. Lebensjahr gemeinsamer Kinder kann der betreuende Elternteil frei

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Handelsrecht: Buchstabenkombinationen, die nicht aussprechbar sind

Aufgrund der Reform des Handelsrechts in 1998 wurden die Firmenbildungsvorschriften erheblich aufgelockert. In der Neufassung des § 18 Abs. 1 HGB gilt nunmehr die einheitliche Regelung zur Firmenbildung. Dabei sind bei der Firmenbildung maßgeblich, ob der Name kennzeichnungs- und unterscheidungskräftig ist.  Eine Firma ist unterscheidungskräftig, wenn die Firma ihrer Art nach die Gesellschaft von anderen

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Markenrecht: Geografische Herkunftsangaben

Geografische Herkunftsangaben sind Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geografischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden. Solche Angaben werden national und international geschützt. So werden z.B. in §§ 126 ff MarkenG die Herkunftsangaben geschützt. Daneben gibt es eine Vielzahl internationaler Abkommen

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Leasing: Rechtliche Einordnung

Bei der rechtlichen Zulässigkeit von AGB Regelungen, die den Inhalt von Leasingverträgen regeln, ist maßgeblich das vertragliche Leitbild zu beachten, das die Rechte und Pflichten der Parteien regelt. Unverhältnissmäßige Abweichungen von diesem Leitbild sind zumeist unwirksam. Deshalb muß in dem ersten Schritt der Untersuchung geklärt werden, welche Arten des Leasing es gibt und welchen gesetzlichen Leitbildern

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