Schuldet der Mieter die Mehrwertsteuer ?
Ja (natürlich), wenn die Gesamtmiete deutlich hervorgehoben ist und der „Netto-Betrag“ nur erläuternden Charakter hat. Dies hat der BGH am 21.01.2009 (XII ZR 79/07) für einen Fall entschieden, bei dem es die Vereinbarung einer Grundmiete zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, seinerzeit 15 %, im Mietvertrag gab. Dort konnte der Vermieter nicht wirksam zur Steuerpflicht optieren. […]
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