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Datenschutzrecht: Wichtige Changes ab dem 25.5.2018 in IT Verträgen

SACHVERHALT In vielen Gesprächen der letzten Monate habe ich den Eindruck gewonnen, daß viele Geschäftsführer / Vorstände von IT Unternehmen der Auswirkung einer ganz wichtigen Änderung nicht bewusst sind,  die sich aus der DSGVO ergibt: Sofern ein Tatbestand der Auftragsverarbeitung (nahezu identisch zu dem Tatbestand der Auftragsdatenverarbeitung) vorliegt, sind die IT Unternehmen ab dem 25.5.2018

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Neureglung des Werkvertragsrechts für sog. „nachträgliche Leistungsänderungen“ ab Januar 2018

  Viele Werkverträge mit umfangreichem Auftragsvolumen (wie z.B. Bauverträgen, IT Verträgen oder  Logistikverträgen) und einer längeren Umsetzungs- und Durchführungsphase kennen das Problem der nachträglichen Leistungsänderung. Solche nachträglichen Änderungen folgen in aller Regel entweder aus den geänderten Anforderungen des Projektes selbst oder aus geänderten Wünschen des Bestellers. Häufig resultieren hieraus in der Folgezeit Unstimmigkeiten zwischen dem

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Lizenzmetriken – Kostenfallen für Auftraggeber und Softwarehändler II

II Rechtliche Aspekte 1.) Lizenzmetriken des Urhebergesetzes Den Begriff Lizenzmetrik habe ich an anderer Stelle erklärt. Es geht um eine Matrix, aus der sich die Preise für die Nutzung von Software ergeben. Wie erklärt, funktioniert das Urhebergesetz recht einfach. a.) Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Rechten. Das eine sind die Urheberrechte, die wir hier

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Lizenzmetriken – Kostenfallen für Auftraggeber und Softwarehändler I

Lizenzrecht – Kostenfallen für Auftraggeber und Softwarehändler I I Einführung Im Moment stark diskutiert werden Lizenzmetriken, die eine „indirekte Nutzung“ von Software unter eine Kostenpflicht stellen. Indirekte Nutzung bedeutet dabei, daß ein externes technisches System auf eine Software zugreift. Der Hersteller dieser Software verlangt nun Geld dafür, daß seine Software „genutzt“ wurde und verlangt eine

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Darf der Rückgabeort des Leasingobjektes zu Lasten des Leasingnehmers einseitig vom Leasinggeber festgelegt werden?

  „Beim Leasingvertrag spielt immer am Ende die Musik“…. Diesen Satz wird manch Leasingnehmer bereits bitter zu spüren bekommen haben, sei es bei der Endabrechnung seines geleasten KFZ´s mit zu viel gefahrenen Kilometern oder mit  kleinen „Schäden“, oder sei es bei dem überraschend geringen Restwert, von individuell angefertigten Dingen, wie z.B. Ladeneinrichtungen oder angepasster Software.

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Umkehr der Beweislast zu Gunsten des Geschädigten bei einem groben Pflichtenverstoß

Prozesse werden häufig weniger danach entschieden, wer eigentlich Recht hat, sondern vielmehr danach, wer es auch beweisen kann. Daher ist die Frage der Beweislast – d.h. wer muss was genau im Verfahren beweisen – eine sehr entscheidende Frage für den Ausgang des Prozesses. In der Regel muss dabei der Anspruchsteller  das beweisen, was für ihn

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Die Leistungsbeschreibung als Haftungsbegrenzung

Oftmals begegnet uns in der anwaltlichen Praxis der Wunsch der Mandanten im Rahmen von Kauf-/ Werk- und Lieferverträgen nach einer deutlichen Haftungsbegrenzung. Dieser Wunsch ist allzu verständlich, aber nicht leicht umsetzbar, da er durch eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben beschränkt wird. So lassen sich Gewährleistungsansprüche nicht einfach ausschließen und noch schwieriger wird es, die Haftung 

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IT- Recht: Nachahmung von Software

Dieser Blog befasst sich mit den Konsequenzen einer Entscheidung des BGHs vom 14. September 2017 zur nachschaffenden Übernahme technischer Lösungen. Diese Entscheidung erging zum § 4 Nr. 3a UWG – also dem Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs – und hatte eine transportable Federschirmleuchte zum Gegenstand, wie sie zum Beispiel die Feuerwehr zum Absperren von

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IT Recht: Rechtliche Aspekte des Prototyping Teil 3

III. Abnahme, Changes und vereinbarte Beschaffenheit Ganz wichtig: Die vereinbarte Beschaffenheit im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB ist der Prototyp am Ende des letzten Zyklus plus die Dokumentation am Ende des letzten Zyklus. Nichts anderes. Und dieses ist auch so in dem Vertrag festzulegen. Der BGH sagt im Baurecht, dass entscheidend immer die

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