Designrecht: Nicht sichtbare Merkmale und Designschutz
Das Design- oder Geschmacksmusterrecht schützt die äußere Gestaltung eines Erzeugnisses, jedoch nicht solche Gestaltungselemente, die nur aufgrund eines irreversiblen Eingriffs in das Erzeugnis oder unter Zuhilfenahme technischer Hilfsmittel sichtbar sind. Zur Frage der Sichtbarkeit hatte nun das EuG zu entscheiden (EuG, Urteil vom 09.09.2014 – T-494/12). Darum ging’s: Ein Kekshersteller hatte als Gemeinschaftsgeschmacksmuster die Darstellung […]
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