AGB-Recht und Urheberrecht:
Das Urhebervertragsrecht sieht nach § 32 UrhG vor, dass der Urheber eine angemessene Vergütung für seine Leistung erhält. Diese Regelung soll den Urheber vor nachteiligen Verträgen schützen, insbesondere wenn sich erst nach Vertragsschluss herausstellt, dass das Werk einen höheren Wert hat als die Parteien erwartet haben, der Urheber sich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einer […]
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