Juristische Informationen

Softwarelizenzrecht: Folgen aus der Usedsoft-Entscheidung des EUGH II

Der EUGH hat in seiner Entscheidung erkannt, dass Software ein normales Wirtschaftsgut ist und das Prinzip des freien Warenverkehrs für den Markt gestärkt. An diesem Prinzip werden sich in Zukunft alle Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (also EULAs, Standardlizenzverträge etc.) messen lassen müssen. Der damit geäußerte Gedanke lautet: Software darf auch dann verkauft werden, wenn es […]

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Softwarelizenzrecht: Folgen aus der Usedsoft-Entscheidung des EUGH I

Der EUGH hat in seiner Entscheidung vom 03.07.2012 (Oracle Usedsoft RS.C-128/11, CR 2012, 498) erkannt, dass die Beschaffung des Verbreitungsrechts an Computerprogrammen auch bei unkörperlicher Überlassung von Programmkopien eintritt. Für juristische Laien: Man kann ungeachtet von einzelnen Verboten, die sich in Standardverträgen (AGB) befinden, die Software auch dann weiterverkaufen, wenn man kein Werkstück dieser Software

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Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes II

Hierzu drei Punkte: 1. Bildschirmoberfläche Der EUGH hat in der Entscheidung BSA Kulturministerium festgestellt, dass grafische Benutzeroberflächen nicht vom Schutz des Urheberrechtes für Computerprogramme geschützt sind. Dies deshalb, weil eine grafische Benutzeroberfläche ein Element eines Computerprogrammes darstellt, mittels dessen die Benutzer Funktionen eines Programmes nutzen könnten. Geschützt sei der Code, der die Benutzeroberfläche generiere, nicht

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Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes I

Der EUGH hat in zwei Entscheidungen, nämlich BSA ./. Kulturministerium (EUGH, GRUR 2011, 220) und SAS Institute (EUGH, GRUR 2012, 814) über die Frage der Reichweite des Schutzes für Software Stellung genommen. Für den Juristen beginnt die Frage darüber, in welchem Umfang Software zu schützen ist, mit der Fragestellung, was Software eigentlich ist. Die Wipo

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AGBs für Autowaschanlagen oftmals unwirksam (Teil III)

Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen von Autowaschanlagen wirksam in den Vertrag einbezogen (siehe Teil II), ist zu fragen, ob sie den zwingenden Anforderungen des AGB-Rechts genügen (siehe auch Teil I). Insbesondere Klauseln zu Ausschlussfristen sind häufig fehlerhaft. „Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche dem Anlagenbetreiber noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; später gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.“ Mit

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Mieterwechsel bei der Wohngemeinschaft

Wohngemeinschaften sind beliebt, bergen aber auch rechtliche Risiken. Hauptstreitpunkt sind dabei anstehende Mieterwechsel. Um langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten die Mietvertragsparteien schon bei Vertragsschluss einige Fragen verbindlich klären. Rechtlich betrachtet liegt eine Wohngemeinschaft dabei nur dann vor, wenn mehrere Personen gemeinsam einen Mietvertrag über eine Wohnung abschließen. Keine Wohngemeinschaft in diesem Sinne besteht also dann,

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Gebrauchtwagenkauf: Verkäufer muss über windige Vorbesitzer aufklären

Autokauf ist Vertrauenssache – deswegen haben die Gerichte wiederholt zugunsten der Käufer entschieden, wenn diesen wichtige Informationen beim Kauf verschwiegen worden waren. Dabei müssen Händler nicht nur über etwaige Mängel oder Vorschäden umfassend informieren. Auch über die Person des Vorbesitzers müssen sie den Kunden unter Umständen aufklären. Dies gilt nach der Rechtsprechung vor allem dann,

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Gewerberaummiete: Risikoverteilung bei Vertragsschluss

Trotz teils schwieriger Marktbedingungen – im Geschäft mit Gewerbeimmobilien bestimmen noch immer überwiegend die Vermieter die Vertragskonditionen. Vertragsklauseln, mit denen sie schon bei Vertragsschluss bedeutende Risiken auf den Mieter verlagern wollen, genügen dabei häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen und sind unwirksam. So kann der Vermieter nicht durch sog. Besichtigungsklauseln dem Mieter die Beweislast dafür aufbürden,

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AGBs für Autowaschanlagen oftmals unwirksam (Teil II)

Dass Haftungsklauseln von Autowaschanlagen häufig genug nicht den Anforderungen des zwingenden Verbraucherschutzrechts genügen, ist die eine Sache (siehe z.B. Teil I). Fraglich ist aber vielfach schon, ob die Allgemeinen Verbraucherschutzbedingungen überhaupt Bestandteil des Vertrages werden. Hierzu Teil II: Einbeziehung von AGB. Die Prüfung der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen erfolgt in zwei Schritten. Zuerst ist zu fragen,

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AGBs für Autowaschanlagen oftmals unwirksam (Teil I)

Vor knapp zehn Jahren entschied der BGH: Wird das Auto in der Waschanlage beschädigt, muss der Betreiber grundsätzlich für den Schaden haften. Doch bis heute haben viele Unternehmen ihre unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht angepasst. In einer kleinen Serie zeigen wir, wann Geschädigte Chancen auf Schadensersatz haben und wie Unternehmen ihre Risiken rechtswirksam minimieren können,

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