AGB-Recht: Der BGH hat bestätigt, dass Angaben in Produktkatalogen keine allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Die Angaben in einem Katalog oder Prospekt sind für den Anbieter nicht bindend. Deshalb ist der Käufer gehalten, sich nicht nur auf die dort gemachten Angaben zu verlassen, sondern muss genau bei Vertragsabschluss den tatsächlichen Umfang des Vertragsinhalts prüfen. Ein Mobiltelefon- und Mobilfunkdienstleister hatte in seinen Katalogen folgende Hinweise verwendet: „Änderungen und Irrtümer vorbehalten“ und […]
