Markenrecht: Auswirkungen international bekannter Begrifflichkeiten
Sind beschreibende Begriffe im Ausland bekannt, kann das auch Auswirkungen auf deren markenmäßige Verwendung in Deutschland haben. Das gilt auch dann, wenn der Begriff in Deutschland selbst – zunächst – unbekannt ist. Markenrechtliche Abwehransprüche können dadurch eingeschränkt sein. So entschied es das OLG Düsseldorf (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.06.2015 – I-20 U 42/14). Im konkreten […]
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