Zeichen

Markenrecht: Schutzfähigkeit von Mail-Adressen

Das EuG hat über den Schutzumfang von als Marken eingetragenen E-Mail-Adressen entschieden (Urteil vom 16.09.2013 – T-338/09). Danach kann sich eine Zeichenähnlichkeit mit konfligierenden Marken allein aus einer Übereinstimmung mit dem Domain-Teil ergeben. Im konkreten Fall stritten zwei Anwaltskanzleien, die beide im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig sind. Kanzlei 1 hatte sich für ihre Dienstleistungen […]

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Markenrecht: Ähnlichkeit von Waren- und Dienstleistungen

 Bei der Kollisionsprüfung zwischen zwei Zeichen steht häufig die Frage im Vordergrund, ob eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen vorliegt. Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr kann bedeuten, dass ein relatives Schutzhindernis im Rahmen des Eintragungsverfahrens vorliegt. Dies kann entsprechende Folgen bei der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens vor dem zuständigen Amt haben. Die Verwechslungsgefahr muss auch berücksichtigt werden, wenn

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Markenrecht: Verstoß gegen die guten Sitten

In einer aktuellen Entscheidung des Bundespatentgerichts wurde nunmehr festgestellt, dass die Wort-/Bildmarke „Ficken Liquors“ anmeldungsfähig sei, siehe Beschluss des BPatG vom 28.09.2011, Az. 26 W (pat) 44/10. Die Anmeldung dieses Zeichens war deshalb problematisch, da das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die Auffassung vertreten hat, dass dieses Zeichen gegen die guten Sitten verstoße. Das Markengesetz

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Markenrecht: Zeichen als diskriminierende Herabstufung

Bei der Anmeldung einer Marke muss der Anmelder die gesetzlich geregelten absoluten Schutzhindernisse berücksichtigen. Innerhalb von Deutschland gilt das Markengesetz, wobei die absoluten Schutzhindernisse im Markengesetz in § 8 geregelt sind. Sofern es sich um eine Gemeinschaftsmarke handelt, sind die absoluten Schutzrechte in Artikel 7 GMV geregelt. Sowohl das Markengesetz als auch die GMV sehen

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Unternehmenskennzeichen und Unterscheidungskraft III

Bei mehrgliedrigen Zeichen gilt: Sofern ein solches Kennzeichen wenigstens einen Bestandteil enthält, der unterscheidungskräftig ist, ergeben sich für die Schutzfähigkeit keine Schwierigkeiten. Der Begriff Malermeister Müller ist zum Beispiel unterscheidungskräftig, weil der Bestandteil Müller per se immer unterscheidungskräftig ist. Kompliziert wird die Lage, wenn die Bezeichnung aus vielen verschiedenen Phantasiekennzeichen gewählt wird, die jedes für

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Markenrecht: Zeichenähnlichkeit

Bei der Frage, ob zwischen zwei Zeichen eine Verwechslungsgefahr besteht, sind sämtliche Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Dabei sind drei Faktoren für diese Beurteilung maßgeblich: die Zeichenähnlichkeit, die Ähnlichkeit der Waren und Dienstleistungen und die Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens. Zwischen diesen drei Faktoren besteht eine Wechselwirkung. Folglich kann die Schwäche eines Faktors mit der Stärke

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Markenrecht – Positionsmarken

Bei Positionsmarken handelt es sich um Zeichen, die auf einem bestimmten Warenteil an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht werden. Es geht insoweit um die besondere Art und Weise der Anbringung und Anordnung eines Zeichens auf der jeweiligen Ware.  Positionsmarken werden in der Regel als Bildmarken eingetragen. Die grafische Darstellung erfolgt entweder

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