Autorenname: Stefan G. Kramer

Softwarepflegeverträge: Werk – oder Dienstvertrag

Ich habe in den Seminaren lange Zeit strikt vertreten, daß Softwarepflegeverträge als Werkverträge zu qualifizieren sind. Es gibt natürlich Möglichkeiten, Softwarepflegeverträge aus als Dienstverträge auszugestalten.  Darum geht es in diesem Blog. Seit den Entscheidungen Internetsystemvertrag I bis III und der Entscheidung „Schneeräumdienst“ des BGH´s ist klar, daß Softwarepflegeverträge als Werkverträge qualifiziert werden müssen. Der BGH […]

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AGB Recht: Individualvereinbarung und Anforderungen an das Ausverhandeln

Besprechung der Entscheidung des BGH Urteil vom 20.01.2016 Die vorliegende  Entscheidung des BGH verdeutlicht einmal mehr, wie schwierig es ist nachzuweisen, dass eine bestimmte Regelung zwischen den Vertragsparteien ausverhandelt ist. Ich weise immer wieder darauf hin, dass es nicht möglich ist, Regelungen zur Haftungsbeschränkung in allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam zu vereinbaren.  Der einzig gangbare Weg besteht

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Verkürzung der Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen

BGH Urteil vom 29. April 2015, VIII ZR 104/14 Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf. Der BGH achtet sehr darauf, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Regelungen transparent und verständlich sind. Sind sie dies nicht, erklärt sie der BGH häufig aus selbst für den Fachmann

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AGB-Recht: Haftungsbeschränkungsklausel – Individualvereinbarung – Transparenz

1.) BGH-Entscheidung vom 4. Februar 2015, § 309 Nr. 7a,b BGB, VIII ZR 26/14 Beiliegend erneut eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, aus der sich inhaltliche Anforderungen im Hinblick auf die Formulierung allgemeiner Geschäftsbedingungen ergeben. Diese Formulierungen sollten verständlich sein, so der BGH. Vor allem aber macht diese Entscheidung noch einmal deutlich, dass die in der Praxis

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IT-Recht: Haftungskonzept für IT Unternehmen, Teil I

Nach meinem Konzept gibt es vier Säulen, um die Haftungsrisiken in einem IT-Unternehmen zu mindern: Juristische Maßnahmen, Versicherungen und faktische und technische Maßnahme. Dieser Blog zielt darauf, eine Entscheidungshilfe für die eine Frage zu sein, die der Jurist genau nicht beantworten kann: Will ich als Geschäftsführer diesen Vertrag mit diesem Kunden und diesen Risiken abschließen

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IT Sicherheitsgesetz, Teil 2-Telemedien

In diesem Blog geht es um die Bedeutung des IT-Sicherheitsgesetzes für die geschäftlichen Betreiber von Internetseiten. Das sind Webseiten, die zur Bewerbung des eigenen Unternehmens betrieben werden oder Onlineshops. Auch in diesem Bereich manifestiert das IT-Sicherheitsgesetz nun bestimmte Pflichten, die nachfolgend erläutert werden. Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein Artikelgesetz. Das bedeutet es ist kein in sich

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IT – Sicherheitsgesetz, Teil I

Das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet die Betreiber so genannter kritischer Infrastrukturen und Anbieter von geschäftsmäßig erbrachten Telemediendiensten und Telekommunikationsdienstleistungen zur Einhaltung bestimmter Regelungen zur Absicherung von IT Systemen. Hinzukommen bestimmte Melde und Informationspflichten. Das Gesetz ist bußgeldbewehrt bis zu einem Betrag von 100.000,00 Euro.  Dieser Beitrag befaßt sich kurz mit dem

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IT-Recht: Folgen aus der Entscheidung Usedsoft III, BGH 16.06.2015 Teil II

Die drei Entscheidungen des BGH Usedsoft I bis III zum Thema Handel mit „gebrauchter Software“ haben ergeben, dass vertragliche Abreden, die darauf gerichtet sind, die Verkehrsfähigkeit von Software zu beeinträchtigen, unwirksam sind. Wie aber sieht es mit faktischen Maßnahmen aus, die verhindern soll, dass Software verkauft wird. Kann man also unter Einsatz von Aktivierungskeys, Dongles

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IT-Recht: Folgen aus der Entscheidung Usedsoft III, BGH 16.06.2015 – Teil 1

Diese Entscheidung des BGH, die dieses Mal in der Sache Adobe /Usedsoft erging, bringt Klarheit im Hinblick auf den zulässigen Handel mit „gebrauchter Software“. Die Entscheidung besagt inhaltlich, dass Volumenlizenzen für Clientsoftware aufspaltbar sind. Die bis dahin geltenden hohen Hürden dafür, nachzuweisen, dass die Software, die der Verkäufer in Besitz hatte, nun tatsächlich gelöscht ist,

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IT – Recht: Verpflichtung von Vertragshändlern zur Übergabe von Kundendaten an den Hersteller oder Lieferanten, BGH VII ZR 315/13

Die nachfolgend kommentierte Entscheidung des BGH ist für mich deswegen interessant, weil auch im Bereich der Softwarebranche viele Hersteller/Lieferanten  die Händler verpflichten, Kundendaten zu überlassen. Teilweise werden während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung die Kunden selbst dazu verpflichtet, direkt Softwarepflege- oder Supportverträge mit den jeweiligen Softwareherstellern einzugehen. Der Verkauf der Software kommt über den Händler zustande,

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