DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung Teil II: Haftung des Auftragsverarbeiters unter der DSGVO 1
Grundsatz Die ganz wesentliche Änderung für die IT-Branche ist der veränderte Haftungsrahmen. War die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bisher weitgehend Sache des Auftraggebers, ist nun auch der Auftragnehmer verantwortlich. Die unter dem Art 32 DSGVO aufgeführten Punkte müssen von dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter eingehalten werden. Zum Art 32 DSGVO komme ich an […]