AGB- und Vertragsrecht

Abschlagszahlungen im Werkvertrag

Allgemeines Grundsätzlich ist der IT-Dienstleister  (bzw. Software-Hersteller) verpflichtet, die Software zunächst mangelfrei herzustellen. Die Vergütung wird erst fällig, wenn der Kunde/Auftraggeber (nachfolgend: Besteller) die Abnahme erklärt (§ 640 BGB). Bei größeren Projekten würde das jedoch bedeuten, dass der IT-Dienstleister zu einer erheblichen Vorfinanzierung gezwungen wird, die er in der Regel nicht leisten kann. Aus diesem […]

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EVB-IT Cloud, die langersehnten ergänzenden Vertragsbedingungen sind da

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) hat mit der öffentlichen Hand auf vertragliche Regelungen zur Beschaffung von Cloudleistungen geeinigt. Die EVB-IT Cloud sind seit dem 01.03.2022 verfügbar. Das ist sehr erfreulich, denn bisher war es kaum möglich, die von der öffentlichen Hand zu beschaffenden Cloudlösungen in ein anständiges Vertragskonstrukt zu kleiden. Das

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Legitime Kundenerwartung im Hinblick auf IT- Produkte Teil 1

Die Neufassung des BGB normiert in den § 434 und §327e BGB, was „Mängel“ sind. Das alte Recht (und das gilt für die Bereiche des Miet- und Werkvertragsrechts außerhalb des Verbraucherrechts noch immer) sagte, dass es vorrangig darauf ankommt, welchen Inhalt der jeweilige Vertrag hat. Welchen Inhalt hat das Angebot? Nur (!) dann, wenn das

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Zulässigkeit von Aktivierungssperren für technische Systeme

In einer Entscheidung des OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. Oktober 2021 – I-20 U 116/20 – ging es um die Wirksamkeit der Vereinbarung von technischen Sperren in für vermietete Autos, genauer die Funktionsweise einer Autobatterie für e- Autos. Diese Entscheidung ist aber wichtig für alle Formen von technischen Sperren, Blockchains etc. Das erste, was hier

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Abnahme im IT-Projekt

Das Thema Abnahme betrifft im Grunde jeden Software Hersteller und IT-Dienstleister. Und in unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder interessante Fälle, bei denen man feststellen muss: Das kann man sich nicht ausdenken. Aus diesem Grund möchte ich hier noch einmal ein paar Basics formulieren. Denn offenkundig ist das Thema Abnahme nicht das zu Vernachlässigendste in

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Plattform-to-Business Verordnung (P2B VO)

Seit Juli 2020 gilt die neue Plattform-to-Business-Verordnung. Wir stellen fest, dass noch viele Plattform-Betreiber Nachholbedarf haben. Wir erklären, was es mit der neuen Verordnung auf sich hat, und worauf Plattform-Betreiber achten müssen. Zweck der Plattform-to-Business- Verordnung Die neue P2B-VO soll mehr Transparenz und Fairness auf Online-Plattformen herstellen, die den Wettbewerb fördert und zu mehr Rechtssicherheit

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Das neue Recht für Digitale Produkte, Teil 4 Der Lieferantenregress

Teil 4 Regress in der Lieferkette Die neuen Rückgriffsansprüche in der Lieferkette vom Hersteller/Importeur bis hin zum Verbraucher nach § 327u BGB sorgen für Probleme. Diese Ansprüche gelten ja nicht mehr nur im Kaufrecht (wie wir das vom alten § 478 BGB kannten, sondern für alle Digitalen Produkte und Dienste, also auch für diejenigen Leistungen,

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Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 3 Ansprüche

Nach den ersten zwei Teilen stelle ich nun die Rechtsbehelfe für die Verbraucher vor. Bitte beachten: Die Rechtsbehelfe, die die Verbraucher ausüben können sind auch relevant für die Unternehmen, die in der Lieferkette arbeiten, die von dem Hersteller /Importeur bis zum Verbraucher besteht. Rechtsbehelfe Es gilt der Vorrang der Nacherfüllung, wobei der Unternehmer das Recht

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Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 2 Der Mangelbegriff

Teil 2  Der Mangelbegriff Neu sind nicht nur die Regelungen für digitale Produkte, sondern auch der Begriff des Mangels im Kaufrecht, § 434 n.F. 1.) Grundsatz Was neu ist, ist die Arithmetik des Rechts, die Gleichstellung zwischen dem subjektiven und dem objektiven Mangelbegriff. Der subjektive Mangelbegriff besagt: Das, was als Leistungs- oder Produktmerkmal geschuldet ist,

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Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 1 Eine Übersicht

Änderungen. In Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union vom 20.5.2019 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen (2019/770 DIDRL) hat der deutsche Gesetzgeber am 25. Juni 2021 eine Änderung des BGB beschlossen, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Zu diesem Zeitpunkt tritt ebenfalls die WKRL – die neue Warenkaufrichtlinie in Kraft– durch die auch

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