Juristische Informationen

Gemeinsame Sorge bei dauerhaftem Streit der Kindeseltern?

Nein, ist wohl die bislang vorherrschenden Auffassung in der Rechtsprechung. Die fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit der Eltern zur Zusammenarbeit in Belangen des Kindes und der gemeinsamen Sorge rechtfertigt es, einem Elternteil die Alleinsorge zu übertragen. Anders nun offenbar das OLG Brandenburg (Beschluss vom 18.03.2009, 9 WF 30/09). Auch wenn die Entscheidung Defizite im Bereich der […]

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Taxi nach Paris für Mutter und Kind ?

Nein wäre man geneigt zu sagen, wenn die Mutter dann mit dem gemeinsamen Kind dauerhaft nach Paris zieht und dem Vater so den Umgang erheblich erschwert. Das AG Offenbach sieht das offenbar anders (Beschluss vom 18.06.2008, Az 2 F 423/06). Die Mutter hat das Recht, ihren Lebensmittelpunkt frei zu wählen. Dies hat Vorrang vor dem

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Vergaberecht Grundlagen 1

Das Vergaberecht ist kaskadenartig aufgebaut. Die Kaskade beginnt auf der Ebene des europäischen Rechts, genauer gesagt der EU-Richtlinien. Diese geben die Prinzipien der Nichtdiskriminierung, des Wettbewerbs und der Transparenz vor. Auf der zweiten Ebene finden wir die nationalen Regelungen, hier insbesondere in den §§ 97 GWB. Die dritte Ebene wird durch die Vergabeverordnung (VGV). Diese

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Leasing: Rechtliche Einordnung

Bei der rechtlichen Zulässigkeit von AGB Regelungen, die den Inhalt von Leasingverträgen regeln, ist maßgeblich das vertragliche Leitbild zu beachten, das die Rechte und Pflichten der Parteien regelt. Unverhältnissmäßige Abweichungen von diesem Leitbild sind zumeist unwirksam. Deshalb muß in dem ersten Schritt der Untersuchung geklärt werden, welche Arten des Leasing es gibt und welchen gesetzlichen Leitbildern

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IT-Recht: Fehlermeldungen des Kunden II Rechte und Pflichten

Die Fehlermeldung muß rechtzeitig – und das heißt häufig unverzüglich – erfolgen. Bei Handelsgeschäften gilt nach § 377 HGB die Ware als genehmigt, falls der Käufer erkannte Mängel nicht unverzüglich rügt und diese Rüge gegenüber dem Verkäufer erklärt. Diese Regelung ist in Kaufverträgen und über § 381 II HGB auch Werklieferungsverträgen anwendbar. Bertroffen sind also

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IT Recht: Fehlermeldungen des Kunden I

Im Optimalfall erfolgen die Fehlermeldungen eines Kunden schnell und präzise, beschreiben einen reproduzierbaren Fehler. Dieser Fall liegt allerdings nicht häufig vor. Häufig deuten die Fehlermeldungen des Kunden auf Bedienungsfehler hin, beschreiben die Symptome des Fehlers nur schwammig und nicht selten kann man den Weg nicht nachverfolgen, den der Kunde gegangen ist, bevor der Fehler auftrat.

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Domainrecht: Kennzeichenrecht

Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Titel Bei der Registrierung einer Domain müssen die Rechte Dritter beachtet werden, da Konflikte mit schon bestehenden Kennzeichnungsrechten wie Marken, geschäftliche Bezeichnungen und Titel vermieden werden sollten.  Markenschutz entsteht durch die Eintragung in ein Register, durch Verkehrsgeltung oder durch notorische Bekanntheit. Da es schwierig ist nachzuweisen, dass ein Zeichen den Status

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Handelsrecht: Handelsvertreter Vertrag Verjährung Kündigung

Verjährung Es gelten grundsätzlich die ordentlichen Verjährungsbestimmungen der §§ 195,199 BGB. Ansprüche verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Regelungen, die hiervon abweichend einseitig die Ansprüche des Vertreters beschränken, sind unwirksam, § 307 II BGB. Wirksam dagegen können Fristen sein,

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Softwarelizenzvertrag und Insolvenz des Lizenzgebers II

Die allgemeinen Prinzipien und die Probleme, die sich bei Bestehen eines Mietvertrags in der Insolvenz des Lizenzgebers ergeben, habe ich bereits an anderer Stelle dargelegt. Hier gilt es noch, das Thema „Insolvenz des Lizenzgebers bei Bestehen eines Kaufvertrags“ darzulegen. Im Rahmen des Verkaufs von Software – also der endgültigen Überlassung von Nutzungsrechten – sollte die

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Softwarelizenzvertrag und Insolvenz I

Was geschieht, wenn über das Vermögen des Lizenzgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird? Darf man die Software weiter ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters nutzen oder nicht? § 103 InsO regelt das Wahlrecht des Insolvenzverwalters. Dieser hat innerhalb von Rechtsgeschäften, die nicht vollständig erfüllt wurden, das Recht zu bestimmen, ob er in den noch nicht vollständig erfüllten Vertrag

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