Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer III
Teil 3 : Regelungsbedarf im Arbeitsvertrag In den vorherigen beiden Blogs habe ich die Regelung des § 69 b UrhG analysiert. Der § 69b UrhG besagt, dass die Nutzungsrechte an der von dem Arbeitnehmer erstellten Software automatisch voll umfänglich auf den Arbeitgeber übergehen. Wie jede Norm weist auch der § 69 b Urhebergesetz Lücken auf. […]
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