Januar 2022

Abnahme im IT-Projekt

Das Thema Abnahme betrifft im Grunde jeden Software Hersteller und IT-Dienstleister. Und in unserer Beratungspraxis erleben wir immer wieder interessante Fälle, bei denen man feststellen muss: Das kann man sich nicht ausdenken. Aus diesem Grund möchte ich hier noch einmal ein paar Basics formulieren. Denn offenkundig ist das Thema Abnahme nicht das zu Vernachlässigendste in […]

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Plattform-to-Business Verordnung (P2B VO)

Seit Juli 2020 gilt die neue Plattform-to-Business-Verordnung. Wir stellen fest, dass noch viele Plattform-Betreiber Nachholbedarf haben. Wir erklären, was es mit der neuen Verordnung auf sich hat, und worauf Plattform-Betreiber achten müssen. Zweck der Plattform-to-Business- Verordnung Die neue P2B-VO soll mehr Transparenz und Fairness auf Online-Plattformen herstellen, die den Wettbewerb fördert und zu mehr Rechtssicherheit

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The new law for digital products, Part 4 Supplier recourse

Teil 4 Regress in der Lieferkette Die neuen Rückgriffsansprüche in der Lieferkette vom Hersteller/Importeur bis hin zum Verbraucher nach § 327u BGB sorgen für Probleme. Diese Ansprüche gelten ja nicht mehr nur im Kaufrecht (wie wir das vom alten § 478 BGB kannten, sondern für alle Digitalen Produkte und Dienste, also auch für diejenigen Leistungen,

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The new law for digital products, part 3 Claims

Nach den ersten zwei Teilen stelle ich nun die Rechtsbehelfe für die Verbraucher vor. Bitte beachten: Die Rechtsbehelfe, die die Verbraucher ausüben können sind auch relevant für die Unternehmen, die in der Lieferkette arbeiten, die von dem Hersteller /Importeur bis zum Verbraucher besteht. Rechtsbehelfe Es gilt der Vorrang der Nacherfüllung, wobei der Unternehmer das Recht

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Das neue Recht für digitale Produkte, Teil 2 Der Mangelbegriff

Teil 2  Der Mangelbegriff Neu sind nicht nur die Regelungen für digitale Produkte, sondern auch der Begriff des Mangels im Kaufrecht, § 434 n.F. 1.) Grundsatz Was neu ist, ist die Arithmetik des Rechts, die Gleichstellung zwischen dem subjektiven und dem objektiven Mangelbegriff. Der subjektive Mangelbegriff besagt: Das, was als Leistungs- oder Produktmerkmal geschuldet ist,

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The new law for digital products, part 1 An overview

Änderungen. In Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union vom 20.5.2019 über digitale Inhalte und digitale Dienstleistungen (2019/770 DIDRL) hat der deutsche Gesetzgeber am 25. Juni 2021 eine Änderung des BGB beschlossen, die am 1. Januar 2021 in Kraft tritt. Zu diesem Zeitpunkt tritt ebenfalls die WKRL – die neue Warenkaufrichtlinie in Kraft– durch die auch

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