Befristung nachehelichen Unterhalts
Endlich Gerichtsentscheidungen hierzu mit konkreten Vorgaben. Die Befristung nach § 1578b BGB erfordert ehebedingte Nachteile. Zu prüfen ist, welche beruflichen (Einkommens-) Nachteile der Unterhaltsbegehrende, regelmäßig sind dies die Frauen, durch die Ehe erlitten hat. Von Bedeutung hierbei sind unter anderem die Erziehung und Betreuung gemeinsamer Kinder, die Betreuungsdauer, die Rollenverteilung in der Ehe, Krankheit und […]
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