Werkvertrag

IT law cloud: Placement of advertisements is a contract for work, BGH 22.3.2018

Die Parteien des Rechtsstreits hatten eine Vereinbarung abgeschlossen, nach deren Inhalt die Werbeagentur Ads im Internet platzieren sollte. Der Kunde wendete ein, daß dieser Vertrag unwirksam sein, da die Vereinbarung keine Aussagen über die Werbewirksamkeit der Anzeigen enthalte. Der BGH entschied: Der Vertrag ist als Werkvertrag zu qualifizieren. Das ist für Menschen, die die Entscheidungen […]

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IT law: Classification of managed services

Eine Enscheidung des AG Brandenburg bestätigt die Einordnung Patch Jobs als Werkvertrag. Ich hatte ja schon anderer Stelle geschrieben, daß die mit dem „Managed Services“ genannten Verträge richtigerweise als typischengemischte Verträge anzusehen sind. Mit dem Terminus „typengemischt“ meint der Jurist, daß der Vertrag gleich einem Blumenstrauß Elemente unterschiedlicher Vertragstypen (Beispielsweise Werk- und Dienstvertragselemente, kaufrechtliche Elemente

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IT law: Liability for defects in the law on contracts for work and services

Der Kunde kann neben der Minderung und Rücktritt auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel von dem ITler zu vertreten ist. Das IT Haus hat grundsätzlich die Beweislast dafür, daß es die Haftung nicht zu vertreten habe (§ 280 I S.2). Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde erst verlangen, wenn das Projekt gescheitert

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IT-Recht: Migration des Technischer Systeme

I. Ausgangslage Datenmigration ist der Export / oder Import von Daten/Datenbanken/ Programmen in ein anderes technisches System. Den Terminus „technisches System“ verwende ich, um Software, Hardware oder Kombinationen von beiden zu beschreiben. Die Daten / Datenbanken / Programme sollen in der neuen technischen Umgebung die gleichen Werte und Funktionen aufweisen wie in der alten Umgebung.

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IT-Recht: Anpassung und Erstellung von Software unterliegt Werkvertragsrecht

Ein Vertrag, zu dessen Schwerpunkten individuelle Programmierleistungen, z.B. die Herstellung bzw. Anpassung einer den besonderen Bedürfnissen des Anwenders entsprechenden Software ist als Werkvertrag zu qualifizieren. In klaren Worten hat das OLG Düsseldorf diese Auffassung bestätigt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2014 – I-22 U 134/13). Die lange Zeit unbestrittene Auffassung, nach der die individuelle Anpassung von

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AGB-Recht: Erstattungspflicht für Kosten der Selbstvornahme bei Werkmängeln

Für Software-Unternehmen ist es ein Horror-Szenario, das nicht nur Kosten verursacht, sondern schlimmstenfalls auch einen Know-how-Abfluss in Richtung der Konkurrenz verursacht: Im Rahmen eines Software-Projektes treten nach Abnahme durch den Kunden Probleme auf, es kommt zum Streit darüber, ob ein Gewährleistungsfall vorliegt oder nicht, und der Kunde beauftragt schließlich einen Wettbewerber mit der Beseitigung der

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Softwarevertragsrecht, AGB Werkvertrag: Abnahme

Die Abnahme ist die Billigung der hergestellten oder angepassten Software. Im Deutsch der Juristen heißt es, daß der Kunde durch die Erklärung der Abnahme erklärt, daß das herzustellende Werk im Wesentlichen die vertraglich vereinbarten Eigenschaften und Funktionen aufweist. Die Abnahme wird selten ad hoc vorgenommen werden können, sondern im Rahmen eines geregelten Verfahrens. I. Wirklich

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Softwarevertragsrecht: Abgrenzung von Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht

Einleitung Die Abgrenzung zwischen Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht spielt für die IT an verschiedenen Stellen eine große Rolle. Das IT Unternehmen empfindet eine Qualifikation als Dienstvertrag zu Recht als vorteilhaft. Im Dienstvertragsrecht gibt es keine Gewährleistung, der Lohn ist auch dann zu zahlen, wenn kein bestimmter Erfolg eintritt. Der Kunde wiederrum empfindet diese Einordnung aus den

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AGB-Recht: Aufrechnungsklauseln

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil vom 07.04.2011 seine Rechtsprechung bezüglich des Aufrechnungsverbots in AGB ergänzt. Danach könnten viele Standardklauseln zu diesem Thema unwirksam sein. Im konkreten Fall ging es um das Honorar eines Architekten. Der Architekt hatte den Besteller auf Zahlung des restlichen Architektenhonorars in Anspruch genommen. Der Beklagte hat gegen diese Honorarforderung

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Softwarelizenzverträge Kauf, Miete oder Werkvertrag?

Die Kanzlei & Partner ist auf die Erstellung von Softwarelizenzverträgen spezialisiert. Eigentlich ist der Begriff „Lizenzvertrag“ falsch. Lizenzen gibt es im Marken- und Patentrecht, nicht aber im Urheberrecht. Das Wort Lizenz stammt von dem lateinischen licencere ab, also dem Wort erlauben. Im Urheberrecht wird anstelle des Wortes Erlaubnis der Begriff Zustimmung verwendet. Und zustimmen kann

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