Geschäftsführer

Unternehmerfalle Auskunft zu Unterhaltszwecken?

Eine berechtigte Frage. Denn Unternehmer schulden umfassende Auskunft nach den Grundsätzen für Selbständige. Dabei richtet sich die im Unterhaltsrecht bestehende Pflicht zur Auskunft über unterhaltsrechtlich relevante Einkünfte bei beherrschenden Gesellschaftern, also regelmäßig Allein- oder Mehrheitsgesellschaftern, einer Kapitalgesellschaft nach den für Selbständige entwickelten Grundsätzen, wie jetzt das AG Flensburg ( Urteil vom 31.08.2009, 92 F 140/09)

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Unternehmer und einvernehmliche Abkehr von Doppelverdienerehe

Besser nicht, möchte man nach der Entscheidung des OLG Köln vom 01.09.2009 (II-4 UF 31/09) sagen. Hat nämlich die Unterhaltsberechtigte in Absprache mit dem Unterhaltsverpflichteten bei Eingehung der Ehe einen gut dotierten Arbeitsplatz aufgegeben und hat sie nach der Trennung altersbedingt keine realistischen Chancen, eine vergleichbar dotierte Stelle zu finden, so liegt hierin ein ehebedingter

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Arbeitsplatzwechsel bei Angestellten und Selbständigen für mehr Unterhalt?

Eine kontrovers diskutierte Frage. Gerade beim Unterhalt für minderjährige Kinder werden dem Unterhaltsverpflichteten hier erhebliche Opfer abverlangt, wenn er keine Arbeit hat. Lange Wegezeiten, Bewerbungen bundesweit, ja teils sogar europaweit, um wieder Arbeit zu erlangen. Aber wie steht es um diejenigen, die Arbeit haben und Vollzeit arbeiten? Ist der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nicht gewahrt,

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Überstunden und Unterhalt bei Angestellten und Selbständigen

Erhöhen Überstundenpauschalen das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, wenn die Mehrarbeit betrieblich erforderlich und üblich sowie für den Unterhaltsschuldner nicht freiwillig sind.? Ja, meint das OLG Hamm (Urteil vom 29.6.2009, II-6 UF 225/08). Die Überstundenpauschale sei dann wie ein tatsächlich erzielter Einkommensbestandteil zu berücksichtigen. Also mehr Unterhalt aus Mehrarbeit. Offenbar hat das Gericht, das mit dieser Auffassung

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Honoraranspruch eines GmbH-Geschäftsführers und faktisches Anstellungsverhältnis

Ist die Gesellschaft (GmbH) zur Zahlung des Geschäftsführerhonorars verpflichtet, wenn die laut Satzung unzuständige Alleingesellschafterin den Anstellungsvertrag geschlossen und der Geschäftsführer seine Tätigkeit mit Wissen des (tatsächlich) zuständigen Gesellschaftsorgans aufgenommen hat? Ja, meint das OLG Brandenburg (Urteil vom 30.06.2009, 6 U 56/08) mit einer zumindest nachvollziehbaren und durchaus vertretbaren Argumentation. So führt das OLG aus,

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