Handel

eCommerce: Widerrufsgründe sind ohne Bedeutung

Das Widerrufsrecht für Verbraucher stellt Online-Händler häufig vor Probleme. Angesichts gewaltiger Zahlen von Retouren wittern Betreiber von eCommerce-Plattformen ein ums andere Mal eine Ausnutzung der Verbraucherrechte auf ihre Kosten. Der BGH entschied allerdings, dass der Grund, aus dem ein Verbraucher ein Geschäft widerruft, grundsätzlich ohne Bedeutung sei (BGH, Urteil vom 16.03.2016 – VIII ZR 146/15). […]

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Haftung im Internet für Handlungen Dritter, Teil I

Daß man für eigene Handlungen einstehen muß, ist klar. In diesen beiden Beiträgen geht es um die Haftung für die Handlungen Dritter. Die Frage der Haftung für das Handeln Dritter mag auf den ersten Blick wie eine Spezialmaterie für Juristen aussehen. Sie ist es aber nicht. Relevanz des Themas Immer mehr werden Internetplattformen – am

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Markenrecht: Grundlagen der Markenrechtsverletzung II

Einleitung Siehe Beitrag: Grundlagen der Markenrechtsverletzung I Gültige Marke  In letzter Zeit sind häufiger Löschungsanträge gegen den Bestand der Marke gestellt von Seiten des Verteidigenden gestellt worden.[6] Diese Strategien bergen Risiken. Zum einen ist das Gericht an den Bestand Eintragung gebunden. Solange das DPMA nicht die Löschung der Marke beschlossen hat, muß das Gericht die

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Softwarerecht – Handel mit Gebrauchter Software

Besprechung der Entscheidung OLG München v.3.7.2008 Das OLG München hat in einer jüngeren Entscheidung erkannt, daß eine Erschöpfungswirkung selbst dann nicht eintritt, wenn der Originaldatenträger vom Verkäufer an der Käufer übergeben wird. Das Gericht vertritt die – umstrittene, siehe die abweichende Ansicht des Hans OLG Urt. 7.2.2007) Ansicht – , daß selbst bei der Übergabe

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Die Auswirkung der Änderung der Verpackungsverordnung für den Internetversandhandel

Die Auswirkung der Änderung der Verpackungsverordnung für den Internetversandhandel Hintergrund Durch die fünfte Verordnung der Änderung der Verpackungsverordnung entfällt ab dem 01.01.2009 grundsätzlich die Möglichkeit der Selbstorganisation  der Rücknahme für Verpackungen, die  bei privaten Verbrauchern anfallen. Die Bundesregierung hat die mangelnde Effizienz dieses Systems beklagt und bestimmt, daß Verpackungen, welche bei Verbrauchern anfallen grundsätzlich durch

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