markengesetz

Wettbewerbsrecht: Irreführung bei als Marke geschützten geografischen Herkunftsangaben

Werden im Rahmen der Produktwerbung geografische Herkunftsbezeichnungen verwendet (§§126, 127 MarkenG), müssen die wesentlichen Verarbeitungsschritte auch in der genannten Region stattfinden. Das gilt auch dann uneingeschränkt, wenn die Herkunftsbezeichnung als Marke geschützt ist. So entschied das OLG Stuttgart im Falle von als „Mark Brandenburg“ bezeichneter, tatsächlich aber in Köln abgefüllter Frischmilch (Urteil vom 04.07.2013 – […]

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Markenrecht: Apps kommt eigener Werktitelschutz zu

Als eine besondere Form des Kennzeichenschutzes sieht § 5 Abs. 3 MarkenG den sogenannten Werktitelschutz zu. Dieser kommt ausdrücklich Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken und Bühnenwerken zu und gilt unabhängig von einer Eintragung in ein Register. Das LG Hamburg entschied nun, dass auch Smartphone- oder Tablet-Apps ein solcher Werktitelschutz zukommt (Beschluss vom 08.10.2013 – 327 O 104/13).

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