Verjährung
Es gelten grundsätzlich die ordentlichen Verjährungsbestimmungen der §§ 195,199 BGB. Ansprüche verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis, beginnend …
Weiter lesen...
Handelsrecht: Handelsvertreter Vertrag Verjährung Kündigung
17. März 2009 von
