November 2014

Markenrecht: Apps kommt Titelschutz zu

Mit dem OLG Köln hat ein weiteres Gericht anerkannt, dass Apps sog. Werktitelschutz zukommen kann. Damit werden die Applikationen insoweit z.B. Filmen oder Büchern gleichgestellt. Der Werktitelschutz aus § 5 Abs. 3 MarkenG verleiht seinem Inhaber ein Abwehrrecht gegen die Verwendung gleicher Bezeichnungen und ist sogar eingetragenen Marken ebenbürtig – also durchaus eine sehr attraktive […]

Markenrecht: Apps kommt Titelschutz zu Read More »

Wettbewerbsrecht: Werbung für alternative Behandlungsmethoden

Wer für alternative Behandlungsmethoden wirbt, muss bei der Formulierung besondere Sorgfalt walten lassen. Denn für die gesundheitsbezogene Werbung gelten nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) sehr strenge Anforderungen. Insbesondere sind irreführende Angaben über die Wirksamkeit solcher Verfahren und Methoden unzulässig. Das OLG Hamm hat die seit langem einhellige Rechtsprechung hierzu noch einmal bestätigt (OLG Hamm, Urteil vom

Wettbewerbsrecht: Werbung für alternative Behandlungsmethoden Read More »

Nach oben scrollen