Beweislast für die Miturheberschaft an einer Software im Rahmen der Prozessführung – Hans. OLG 23-7-2020 Teil II
Fortsetzung von Teil I Eigenständige geistige Schöpfung des Computerprogramms Nach § 69a III UrhG werden Computerprogramme nur dann geschützt, wenn sie individuelle Werke darstellen und das Ergebnis einer eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. Dieser eigenständige geistige Beitrag kann in allen Phasen der Entwicklung eines Programms zum Ausdruck kommen. Es ist klar, dass ein Software- […]
