Autorenname: Stefan G. Kramer

Werkvertragsrecht I

Werkverträge Gewährleistungsrecht Mangel Grundsätzlich lösen Abweichungen von der vereinbarten- oder vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit Gewährleistungsrechte aus. Nach § 633 Abs. 2 gilt, daß bei Fehlen einer Vereinbarung über die vertragliche Beschaffenheit auch zu Differenzen zu dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck (bzw. zur gewöhnlichen Verwendung) oder zum Entstehen von Sachmängeln führen kann. Die vierte Gruppe stellen […]

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IT-Recht: Softwareprojektverträge: Fristsetzung bis zur Abnahme

Dieser Blog befasst sich mit den typischen Fehlerquellen, die bei der Setzung von Fristen und der Erklärung des Rücktritts bestehen. Das Gesetz macht grundlegende Unterschiede zwischen der Situation, die bis zur Abnahme im Werkvertrag oder ab der Abnahme besteht. Insofern muss auch hier unterschieden werden. I. Fristsetzung bis zur Abnahme 1.) Inhalt der Fristsetzung Ansatzpunkt

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IT Recht: SLA Teil 2 – Einzelthemen, Fehlerreaktion, Wiederherstellung

Teil II Reaktionszeiten, Wiederherstellung Begrifflichkeiten und einzelne Themen Nachfolgend möchte ich einige Begrifflichkeiten und einzelne Themen besprechen. Reaktionszeit Die „Reaktionszeit“ beschreibt nur die Verpflichtung des ITler, bei Eintritt einer bestimmten Bedingung zu reagieren. Mit der Abgrenzung zwischen „Fehlerbehebung“ und „Reaktionszeiten“ befasse ich mich gleich. Bei SLAs die lediglich eine Fehlerreaktionszeit beinhalten, sollte man streng darauf

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IT Recht: Service Level Teil I

Service Level Teil I von 4 : Allgemeine Themen Begrifflichkeit: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass für den Bereich der IT keine allgemeinen Richtlinien und Standards gelten, die in Deutschland verbindlich sind. Der Sprachgebrauch aber besagt, dass die Verwendung des Begriffes „Service Level Agreement“ zum Beispiel in der ITIL anders verwendet wird, als es in Deutschland

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IT-Recht: Platform as a Service

Die Cloud hat viele Geschäftsmodelle hervorgebracht, die den Anschein des Neuen in sich tragen. Ein solches Geschäftsmodell ist „Platform as a Service“. Im Rahmen dieses Geschäftsmodells wird von einem Unternehmen eine komplette Infrastruktur bereitgestellt, deren Dienste und Funktionen dem jeweiligen Kunden zur eigenen Nutzung überlassen werden. Der Anbieter stellt dem Kunden standardisierte Schnittstellen zur Verfügung,

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IT- Recht Softwarepflegevertrag und Supportvertrag : Aufbau und Inhalt Teil 2:

Im 1. Teil dieser Serie habe ich die unterschiedlichen Kategorien aufgeführt, anhand derer die Leistungsinhalte von Softwarepflegeverträgen unterschieden werden können. Im zweiten Teil komme ich nun zu den typischen Leistungsinhalten eines Software-Pflegevertrags, der Fehlerbeseitigung und den damit verbundenen Problemen. III.) Softwarepflegeverträge beinhalten normalerweise vier „Leistungspakete“. Es gibt einen Teil, der sich mit der Behebung technischer

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Aufklärungs– und Beratungspflichten und Mitwirkungspflichten – Splittung von Lizenz- und Werkvertrag

Dieser Blog geht auf eine jüngst durchgeführte mündliche Verhandlung vor dem OLG Schleswig zurück. In dem Verfahren vertreten wir den Kläger, der Auftraggeber ist. Der Kläger macht Ansprüche aus der Schlechterfüllung eines Werkvertrags geltend. Er trägt vor, dass die zu erstellende Software niemals abnahmefähig erstellt worden ist. Die Beklagte – auch keine Überraschung – macht

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IT-Recht: Softwarepflegevertrag und Supportvertrag: Aufbau und Inhalt I

Verträge über den Austausch von Leistungen folgen in Deutschland einem bestimmten Aufbau. Dieser Aufbau lautet in 90 % aller Fälle: Leistung–Gegenleistung–Leistungsstörung–Allgemeines. A. Leistungsinhalt Die Begriffe Softwarepflegevertrag oder Supportvertrag gibt es im deutschen Recht nicht. Insofern gibt es keine klassische Vorlage, anhand derer man den Leistungsinhalt dieser Vertragstypen bestimmen kann. Anhand der Vertragstypen, die mir im

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IT-Sicherheit II: Zumutbarkeit der technisch organisatorischen Maßnahmen

II. Technisch mögliche und wirtschaftlich Zumutbare Maßnahmen Im ersten Teil meines Blogs habe ich dargelegt, daß die Maßnahmen nach dem IT Sicherheitsgesetz folgenden Kriterien genügen müssen: – Stand der Technik – Technische Möglichkeit – wirtschaftlich Zumutbar Mit dem Tatbestandsmerkmal „Stand der Technik“ habe ich mich im ersten Blog befasst. Die Diensteanbieter haben unbefugte Zugriffe und

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IT Sicherheit – 1 Stand der Technik

Ich möchte in diesem Blog kurz zwei Themen zum Bereich IT Sicherheit vorstellen. Hintergrund ist IT- Sicherheitsgesetz, das sicherlich hehre Ziele verfolgt, in der Praxis aber etliche Fragen aufwirft. Wirklich praktikabel ist das Gesetz noch nicht. Das IT- Sicherheitsgesetz betrifft praktisch jeden, der mittels Website wirbt oder Waren oder Dienstleistungen vertreibt. Egal ob SaaS, Hosting

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