Autorenname: Stefan G. Kramer

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf- und Werkvertragsrecht

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörung Kauf – und Werkvertragsrecht Selbstvornahme Das Selbstvornahmerecht ist das Recht des Kunden, auf Kosten des Anbieters Nacherfüllungsansprüche durch Dritte zu realisieren. Für diese Tätigkeit kann der Kunde auch einen Vorschuss anfordern. Die praktische Relevanz des Rechts auf Durchführung der Selbstvornahme im Bereich der Softwareverträge wird immer wieder bestritten. Zum einen sei Software nicht […]

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen Kauf- und Werkvertragsrecht II

Rechtsfolgen von Mängeln Vor der Abnahme hat der Kunde einen Anspruch auf Herstellung des Werkes. Erfolgt die Herstellung nicht fristgerecht, kann der Kunde Rechte nach §§ 288, 323 BGB geltend machen. Er kann also mit Fristsetzung und Ablehnungsandrohungen die Herstellung eines mangelfreien Werkes verlangen. Von besonderer Bedeutung ist in diesem Kontext die Regelung des §

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Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen bei Kauf- oder Werkverträgen I

Softwarevertragsrecht: Leistungsstörungen bei Kauf- oder Werkverträgen I Der gesetzliche Ansatz ist im Kauf- wie im Werkvertragsrecht gleich. Der Begriff des Mangels – im § 633 I bzw. 434 I 1 BGB geregelt – besagt, dass die gelieferte bzw. erstellte dann frei von Sachmängeln ist, wenn sie eine zwischen den Parteien vereinbarte Beschaffenheit hat. Dann –

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Softwarelizenzrecht: Abmahnung wegen falscher lizenzrechtlicher AGB

Ich erläutere in den Seminaren immer wieder, warum ich nicht glücklich darüber bin, wenn Mandanten AGB ins Internet stellen. Das OLG Hamburg hat in einer Entscheidung vom 30.4.2013 entschieden, daß eine Abmahnung gegen Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtmäßig ist, die folgendes besagt: „Der Lizenznehmer darf die Software nur dann weiterverkaufen, wenn der neue Käufer die

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AGB Recht, Klauseln zur Begrenzung von Schadensersatzansprüchen

AGB Recht, Klauseln zur Begrenzung von Schadensersatzansprüchen, Zielgruppe: Alle Unternehmen, die sich für das Thema Haftungsbegrenzung interessieren. BGH Entscheidung vom 4.7.2013 – Textilreinigungs AGB Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Wirksamkeit von AGB von Textilreinigungsunternehmen auseinandergesetzt. Der BGH monierte folgende Klauseln: 1.) Denktheoretischer Ausschluß von Folgeschäden „Der Textilreiniger haftet für den Verlust

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Softwarelizenzrecht: Umstrittene Lizenzmodelle

In der Praxis werden bestimmte Lizenzmodelle gerne verwendet, die aber leider juristisch kaum belastbar sind. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, ob man in Lizenzverträgen z.B. nach der Anzahl der User oder der Anzahl der Nutzungsvorgänge abrechnen kann, ob man Lizenzgebühren dann erhöhen kann, wenn der User Multicore Rechner einsetzt. Zielgruppe dieses Beitrags sind

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Urhebervertragsrecht:Urheberrechtsverletzungen bei Nachahmung von Lernspielen. Zum Schutz von GUIs.

Urheberrechtsverletzungen bei Nachahmung von Lernspielen. Das OLG Köln hat in einer älteren Entscheidung vom 13.07.2012 entschieden, dass auch Lernspiele urheberrechtliche Schöpfungen im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG seien können. Diese Entscheidung ist deswegen interessant, weil der EuGH in der Entscheidung SAAS Institute dargelegt hat, dass die Vorschriften des Computerurheberrechts grundsätzlich keinen Ideenschutz gewährleisten

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Softwareurheberrecht: Anspruch auf Herausgabe des Quellcode – Entscheidung des BGH UniBasic-IDOS

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 20.09.2012 entschieden, dass für die Geltendmachung eines Anspruchs, gerichtet auf Besichtigung und Herausgabe des Quellcodes nach § 809 BGB keine allzu hohen Voraussetzungen zu stellen sind. Im Sachverhalt hatte das amerikanische Unternehmen DCI die Beklagte in Anspruch genommen auf Herausgabe des Quellcode mit der Begründung, die Beklagte vertreibe

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Softwarevertragsrecht: Auftragsdatenverarbeitung II Fernwartung Schriftform.

§ 11 Abs.5 BDSG Fernwartung Regelungen über die Auftragsdatenverarbeitung müssen auch immer dann abgeschlossen werden, wenn die Möglichkeit der Fernwartung eingeräumt wird. Da die meisten unserer Kunden von der Möglichkeit der Fernwartung Gebrauch machen, gehören Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung zum Standard. Anders als im § 11 Abs.2 BDSG reicht hier schon die Möglichkeit der Kenntnisnahme der

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Auftragsdatenverarbeitung II Cloud Computing und Datenverarbeitung Extra EU

Nachdem zunächst einmal klargestellt wurde, dass kaum einer allgemein gültige Definition geschweige denn ein allgemein gültiges Verständnis darüber besteht, was eigentlich Cloud Computing ist, ist zu konstatieren, dass in der Literatur umstritten ist, ob Cloud Computing immer als Auftragsdatenverarbeitung zu qualifizieren ist. Das gilt auch für IAAS, also die Nutzung von externer Infrastruktur wie Rechner

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