Informationstechnologie und Edv

Softwarelizenzrecht: Schutzumfang des Softwareschutzes I

Der EUGH hat in zwei Entscheidungen, nämlich BSA ./. Kulturministerium (EUGH, GRUR 2011, 220) und SAS Institute (EUGH, GRUR 2012, 814) über die Frage der Reichweite des Schutzes für Software Stellung genommen. Für den Juristen beginnt die Frage darüber, in welchem Umfang Software zu schützen ist, mit der Fragestellung, was Software eigentlich ist. Die Wipo […]

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Softwarelizenzrecht: Betreibermodell oder Cloud:Für den Juristen kein Unterschied

Das folgende Schema erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, soll aber einen gewissen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen geben, die bei der Verlagerung von Daten aus dem Unternehmen des Kunden auf ein anderes Unternehmen zu beachten sind. Kein Unterschied zwischen Betreibermodellen und Leistungen in der Cloud Zunächst möchte ich auf einen Einwand eingehen, der mir

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Softwarelizenzrecht: Reichweite des Urheberschutzes für Computerprogramme vom 2. 5. 2012 SAS / World Programming

Welche Bedeutung hat die Entscheidung für das deutsche Recht? Der urheberrechtliche Schutz von Software ist in Deutschland normiert in dem § 69a UrhG. Die §§ 69a ff. UrhG sind in das Urhebergesetz eingebettete Normen, die speziell die urheberrechtlichen Regelungen über Software zum Gegenstand haben. Diese Vorschriften wiederum wurden in Umsetzung der europäischen Richtlinie über den

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Software Lizenzrecht: Ratschläge für Auftraggeber Teil 2 – Mängel bei der Planung

I. Die Planung des Sollzustands ist immer auch Sache des Auftraggebers Das Vorurteil – und das ist sicher nicht von der Hand zu weisen – lautet, dass viele IT-Unternehmen in den Ausschreibungsverfahren vieles versprechen und nur wenig davon halten. Immer wieder heißt es, dass der Auftraggeber zu einem bestimmten Zeitpunkt enttäuscht feststellt, dass er keine

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Softwarelizenzrecht: BGH Urteil vom 31. Mai 2012 zu Vergütungsregelungen für Urheber

Der BGH hatte in einer Entscheidung vom 31. Mai 2012 eine Entscheidung zu treffen, die sich mit der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen eines Zeitschriftenverlags befasste. Die Relevanz dieser Entscheidung für die IT Branche ist nicht auf den ersten Blick zu ersehen. Aber Journalisten wie auch Programmierer sind eben Urheber nach dem Urhebergesetz. Erfahrungsgemäß sind die gut

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Softwarelizenzrecht: EUGH vom 3. Juli 2012 zum Thema Handel mit „gebrauchter Software“

Es ist vollbracht. Nach endlosen Streitigkeiten hat der EUGH entschieden, dass der Handel mit „gebrauchter Software“ auch dann zulässig ist, wenn die Software dem Kunden nicht in körperlicher Form sondern per Download über das Internet geliefert wurde. Die Entscheidung im Volltext zeigt das Verfahren zwischen Usesoft und Oracle auf, in dem Oracle nun in letzter

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Software Lizenzrecht: Scrum und IT-Verträge I

Als Methodik für Softwareanpassungen und Neuerstellungen rückt Scrum immer mehr in den Vordergrund der Diskussionen. IT-Unternehmen wenden immer wieder ein, dass die von Anwälten verwendeten  Vertragsgrundlagen falsch seien, da sie die Methodik der Scrum Prozesse nicht richtig aufgriffen. Das ist auf der einen Seite vermutlich richtig und nicht von der Hand zu weisen. Um zu

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Softwarelizenzvertrag: Risiken in der Cloud II

Wie bereits dargestellt, lassen sich die Risiken von Cloud Services in zwei große Bereiche aufteilen: 1.) Der Dienst steht nicht oder nicht im vertraglich vereinbarten Umfang zur Verfügung. 2.) Der Dienst steht zur Verfügung, aber es werden unrichtige Resultate ermittelt. 1.) Verfügbarkeit Eines der großen Probleme jedes technischen Systems ist die Verfügbarkeit. In der Cloud

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Softwarelizenzvertrag: Risiken in der Cloud I

In der Cloud bestehen grundsätzlich folgende Risiken: – Die Verfügbarkeit ist nicht im vereinbarten Rahmen gegeben. – Die Leistung entspricht nicht den Vereinbarungen. – Die Leistung erzielt falsche Ergebnisse. – Das Reaktionsverhalten entspricht nicht den Vereinbarungen. – Datenschutz und Datensicherheit sind nicht beherrschbar. – Kontrollverlust über die Lokalisierung und die „Rückführbarkeit“ der Daten. Vorab: Der

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IT-Recht: Wettbewerbsverbot für freie Mitarbeiter

Das OLG Dresden hat in einer Entscheidung vom 13.09.2011 – 5 U 236/11 – entschieden, dass ein nachträgliches Wettbewerbsverbot ohne Zahlung einer Karenzentschädigung für Programmierer unzulässig ist. Das ist für sich gesehen keine neue Erkenntnis. Die Rechtsprechung besagte schon lange, dass in Ansehung der §§ 74, 92a HGB in Verträgen mit „Freiberuflern“ vereinbarte Wettbewerbsverbote nur

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