Legitime Kundenerwartung im Hinblick auf IT- Produkte Teil 1
Die Neufassung des BGB normiert in den § 434 und §327e BGB, was „Mängel“ sind. Das alte Recht (und das gilt für die Bereiche des Miet- und Werkvertragsrechts außerhalb des Verbraucherrechts noch immer) sagte, dass es vorrangig darauf ankommt, welchen Inhalt der jeweilige Vertrag hat. Welchen Inhalt hat das Angebot? Nur (!) dann, wenn das […]
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