Autorenname: Stefan G. Kramer

IT Sicherheitsgesetz, Teil 2-Telemedien

In diesem Blog geht es um die Bedeutung des IT-Sicherheitsgesetzes für die geschäftlichen Betreiber von Internetseiten. Das sind Webseiten, die zur Bewerbung des eigenen Unternehmens betrieben werden oder Onlineshops. Auch in diesem Bereich manifestiert das IT-Sicherheitsgesetz nun bestimmte Pflichten, die nachfolgend erläutert werden. Das IT-Sicherheitsgesetz ist ein Artikelgesetz. Das bedeutet es ist kein in sich […]

IT Sicherheitsgesetz, Teil 2-Telemedien Weiterlesen »

IT – Sicherheitsgesetz, Teil I

Das im Juli 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz verpflichtet die Betreiber so genannter kritischer Infrastrukturen und Anbieter von geschäftsmäßig erbrachten Telemediendiensten und Telekommunikationsdienstleistungen zur Einhaltung bestimmter Regelungen zur Absicherung von IT Systemen. Hinzukommen bestimmte Melde und Informationspflichten. Das Gesetz ist bußgeldbewehrt bis zu einem Betrag von 100.000,00 Euro.  Dieser Beitrag befaßt sich kurz mit dem

IT – Sicherheitsgesetz, Teil I Weiterlesen »

IT-Recht: Folgen aus der Entscheidung Usedsoft III, BGH 16.06.2015 Teil II

Die drei Entscheidungen des BGH Usedsoft I bis III zum Thema Handel mit „gebrauchter Software“ haben ergeben, dass vertragliche Abreden, die darauf gerichtet sind, die Verkehrsfähigkeit von Software zu beeinträchtigen, unwirksam sind. Wie aber sieht es mit faktischen Maßnahmen aus, die verhindern soll, dass Software verkauft wird. Kann man also unter Einsatz von Aktivierungskeys, Dongles

IT-Recht: Folgen aus der Entscheidung Usedsoft III, BGH 16.06.2015 Teil II Weiterlesen »

IT-Recht: Folgen aus der Entscheidung Usedsoft III, BGH 16.06.2015 – Teil 1

Diese Entscheidung des BGH, die dieses Mal in der Sache Adobe /Usedsoft erging, bringt Klarheit im Hinblick auf den zulässigen Handel mit „gebrauchter Software“. Die Entscheidung besagt inhaltlich, dass Volumenlizenzen für Clientsoftware aufspaltbar sind. Die bis dahin geltenden hohen Hürden dafür, nachzuweisen, dass die Software, die der Verkäufer in Besitz hatte, nun tatsächlich gelöscht ist,

IT-Recht: Folgen aus der Entscheidung Usedsoft III, BGH 16.06.2015 – Teil 1 Weiterlesen »

IT – Recht: Verpflichtung von Vertragshändlern zur Übergabe von Kundendaten an den Hersteller oder Lieferanten, BGH VII ZR 315/13

Die nachfolgend kommentierte Entscheidung des BGH ist für mich deswegen interessant, weil auch im Bereich der Softwarebranche viele Hersteller/Lieferanten  die Händler verpflichten, Kundendaten zu überlassen. Teilweise werden während der Laufzeit der Geschäftsbeziehung die Kunden selbst dazu verpflichtet, direkt Softwarepflege- oder Supportverträge mit den jeweiligen Softwareherstellern einzugehen. Der Verkauf der Software kommt über den Händler zustande,

IT – Recht: Verpflichtung von Vertragshändlern zur Übergabe von Kundendaten an den Hersteller oder Lieferanten, BGH VII ZR 315/13 Weiterlesen »

IT-Recht: Migration des Technischer Systeme

I. Ausgangslage Datenmigration ist der Export / oder Import von Daten/Datenbanken/ Programmen in ein anderes technisches System. Den Terminus „technisches System“ verwende ich, um Software, Hardware oder Kombinationen von beiden zu beschreiben. Die Daten / Datenbanken / Programme sollen in der neuen technischen Umgebung die gleichen Werte und Funktionen aufweisen wie in der alten Umgebung.

IT-Recht: Migration des Technischer Systeme Weiterlesen »

IT-Recht: Grundsätze der Auftragsdatenverarbeitung I

Datenschutzrecht – Grundsätze der Auftragsdatenverarbeitung Dieser Beitrag dient als Begleitung für unsere Seminare  – Thema Datenschutzrecht. Einleitung 1.) Das Thema Datenschutzrecht ist aus der juristischen Perspektive ein vermintes Terrain. Die Gesetze sind häufig unklar. Vieles Bedarf der Interpretation. Viele Interpreten des Datenschutzrechts schreiben  vieles, was schnell zur Besorgnis führen kann. Ich schreibe aus der Perspektive

IT-Recht: Grundsätze der Auftragsdatenverarbeitung I Weiterlesen »

Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer III

Teil 3 : Regelungsbedarf im Arbeitsvertrag In den vorherigen beiden Blogs habe ich die Regelung des § 69 b UrhG analysiert. Der § 69b UrhG besagt, dass die Nutzungsrechte an der von dem Arbeitnehmer erstellten Software automatisch voll umfänglich auf den Arbeitgeber übergehen. Wie jede Norm weist auch der § 69 b Urhebergesetz Lücken auf.

Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer III Weiterlesen »

Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer II

Wer den nachfolgenden Text verstehen möchte, muß kurz den Text des § 69b UrhG lesen: (1) Wird ein Computerprogramm von einem Arbeitnehmer in Wahrnehmung seiner Aufgaben oder nach den Anweisungen seines Arbeitgebers geschaffen, so ist ausschließlich der Arbeitgeber zur Ausübung aller vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Computerprogramm berechtigt, sofern nichts anderes vereinbart ist. (2) Absatz 1

Softwareentwicklung durch Arbeitnehmer II Weiterlesen »

Softwareerstellung durch Angestellte I

An denjenigen Computerprogrammen, die der Angestellte im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Pflichten erstellt, erwirbt der Arbeitgeber ausschließliche Nutzungsrechte, die ihn dazu berechtigen, sämtliche vermögensrechtlichen Verwertungshandlungen vorzunehmen. Das ist Inhalt des § 69b UrhG, den ich im folgenden genauere darlegen werde. Computerprogramme Der § 69b UrhG ist nur dann anwendbar, wenn ein Computerprogramme nach § 69a UrhG

Softwareerstellung durch Angestellte I Weiterlesen »

Nach oben scrollen