Anbieterwechsel nach dem Data Act (DA) Teil 3 Grundlagen
TEIL 3 Begriffe und Grundlagen Der Wechsel zwischen zwei Datenverarbeitungsdiensten soll ohne große Erschwernisse und Ausfallzeiten für den Kunden möglich sein. „Wechselleichtigkeit“ und das Recht auf Datenportabilität sind die 2 Stichworte unter denen die Eingriffe in die Privatautonomie von dem Europäischen Parlament gerechtfertigt werden. Verpflichtet sind: Betroffen sind die Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten nach Artikel […]
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