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IT-Recht: Probleme mit der Abnahme: Teilabnahme, CR, Dokumentationen

Das hier ist eine Fortsetzung zu den beiden Blogs über die Abnahme und die Gewährleistungsansprüche im Werkvertragsrecht. Das Problem ist ganz einfach zu benennen und sehr schwer zu lösen. Das Werkvertragsrecht passt nicht zum Projektgeschäft. Das liegt an vielen Faktoren: Das Werkvertragsrecht als Arbeitsgrundlage funktioniert, wenn beide Seiten Einigkeit über den vereinbarten Sollzustand haben. Diese […]

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IT-Recht: Haftung für Mängel beim Werkvertragsrecht

Der Kunde kann neben der Minderung und Rücktritt auch Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn der Mangel von dem ITler zu vertreten ist. Das IT Haus hat grundsätzlich die Beweislast dafür, daß es die Haftung nicht zu vertreten habe (§ 280 I S.2). Schadensersatz statt der Leistung kann der Kunde erst verlangen, wenn das Projekt gescheitert

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Vertrieb von Software: Teil 1 Softwarelizenzrecht

Erklärungen darüber, wie Software vertrieben wird, kann auf verschiedene Weisen geschehen. Man kann an der Unterscheidung zwischen den Ein- und den Verkaufsregelungen beginnen. Aber das scheint mir der schlechtere Ansatz zu sein. Es gilt beim Vetrieb von Software bestimmte Spezifika zu erklären, die Software von anderen Wirtschaftsgütern (scheinbar) unterscheidet. I. EuGH 3/7/12 Oracle/Usedsoft – es

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IT Recht Abnahme von Software

Abnahme: Die Abnahme ist für viele Punkte des Werkvertragsrechts ein zentrales Element. Bedeutung der Abnahme: Beginn der Gewährleistung Die immer wieder vom Schrifttum hervorgehobene Bedeutung der Abnahme für den Fristbeginn der Gewährleistung ist in der Praxis nicht so groß. Jedenfalls dann nicht, wenn es darum geht zu beurteilen, ob technische Fehler als Mängel zu qualifizieren

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IT Recht: Datenaustausch mit dem den USA EU_US Privacy Shield

Die EU-Kommision hat am 12.7.2016 ein neues Abkommen in Kraft gesetzt, das den Datenaustausch zwischen den USA und den EU Staaten regeln soll. Nach dem Art 25 Abs.1 Rl 95/46/EU ist die Übertragung personenbezogener Daten in Land, das nicht der EU angehört, nur dann zulässig, wenn die Gesetze dieses Landes ein angemessenes Datenschutzniveau aufweisen. Das

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Werkvertragsrecht I

Werkverträge Gewährleistungsrecht Mangel Grundsätzlich lösen Abweichungen von der vereinbarten- oder vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit Gewährleistungsrechte aus. Nach § 633 Abs. 2 gilt, daß bei Fehlen einer Vereinbarung über die vertragliche Beschaffenheit auch zu Differenzen zu dem mit dem Vertrag verfolgten Zweck (bzw. zur gewöhnlichen Verwendung) oder zum Entstehen von Sachmängeln führen kann. Die vierte Gruppe stellen

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IT-Recht: Softwareprojektverträge: Fristsetzung bis zur Abnahme

Dieser Blog befasst sich mit den typischen Fehlerquellen, die bei der Setzung von Fristen und der Erklärung des Rücktritts bestehen. Das Gesetz macht grundlegende Unterschiede zwischen der Situation, die bis zur Abnahme im Werkvertrag oder ab der Abnahme besteht. Insofern muss auch hier unterschieden werden. I. Fristsetzung bis zur Abnahme 1.) Inhalt der Fristsetzung Ansatzpunkt

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IT Recht: SLA Teil 2 – Einzelthemen, Fehlerreaktion, Wiederherstellung

Teil II Reaktionszeiten, Wiederherstellung Begrifflichkeiten und einzelne Themen Nachfolgend möchte ich einige Begrifflichkeiten und einzelne Themen besprechen. Reaktionszeit Die „Reaktionszeit“ beschreibt nur die Verpflichtung des ITler, bei Eintritt einer bestimmten Bedingung zu reagieren. Mit der Abgrenzung zwischen „Fehlerbehebung“ und „Reaktionszeiten“ befasse ich mich gleich. Bei SLAs die lediglich eine Fehlerreaktionszeit beinhalten, sollte man streng darauf

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IT Recht: Service Level Teil I

Service Level Teil I von 4 : Allgemeine Themen Begrifflichkeit: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass für den Bereich der IT keine allgemeinen Richtlinien und Standards gelten, die in Deutschland verbindlich sind. Der Sprachgebrauch aber besagt, dass die Verwendung des Begriffes „Service Level Agreement“ zum Beispiel in der ITIL anders verwendet wird, als es in Deutschland

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Filesharing: Haftung für gewerblich genutztes WLAN wird durch den EuGH geklärt II

Eine nicht nur in Deutschland umstrittene Frage wird nun grundsätzlich geklärt: Haftet der Anbieter eines gewerblichen WLANs für Urheberrechtsverletzungen, die über dieses Netz begangen werden? Das LG München I hatte hierzu dem EuGH einige Fragen zur Beantwortung vorgelegt (LG München I, Beschluss vom 18.09.2014 – 7 O 14719/12). In seinen Schlussanträgen forderte der Generalanwalt beim

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