Softwarelizenzrecht: Qualifikation von Verträgen zur Erstellung und Anpassung von Software
In einer neueren Entscheidung hat der dritte Senat des BGH (III ZR 79/09) am 04.03.2010 entschieden, dass Verträge über die Erstellung einer Webpage regelmäßig als Werk- oder Werklieferungsvertrag anzusehen sind. Der BGH hat ausdrücklich darauf abgestellt, dass Verträge, die „auf die Erstellung oder Bearbeitung einer speziellen, auf die Bedürfnisse des Auftraggebers abgestimmten Software gerichtet seien“ […]