Softwarelizenzrecht: Insolvenzhaftung des Geschäftsführers.
Der Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann persönlich für die Verbindlichkeiten der GmbH haften, wenn er die von der GmbH selbst erstellte Software in der Bilanz überbewertet. So eine Entscheidung des OLG Hamm vom 02.12.2009. Das Gericht stellte fest, dass der Geschäftsführer des Softwareherstellers gegenüber dem Kunden jedenfalls wegen fahrlässiger Verletzung seiner Insolvenzantragspflicht auf […]
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