Lizenzvertrag

Lizenzmetriken – Kostenfallen für Auftraggeber und Softwarehändler II

II Rechtliche Aspekte 1.) Lizenzmetriken des Urhebergesetzes Den Begriff Lizenzmetrik habe ich an anderer Stelle erklärt. Es geht um eine Matrix, aus der sich die Preise für die Nutzung von Software ergeben. Wie erklärt, funktioniert das Urhebergesetz recht einfach. a.) Das Gesetz unterscheidet zwei Arten von Rechten. Das eine sind die Urheberrechte, die wir hier […]

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Lizenzmetriken – Kostenfallen für Auftraggeber und Softwarehändler I

Lizenzrecht – Kostenfallen für Auftraggeber und Softwarehändler I I Einführung Im Moment stark diskutiert werden Lizenzmetriken, die eine „indirekte Nutzung“ von Software unter eine Kostenpflicht stellen. Indirekte Nutzung bedeutet dabei, daß ein externes technisches System auf eine Software zugreift. Der Hersteller dieser Software verlangt nun Geld dafür, daß seine Software „genutzt“ wurde und verlangt eine

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BGH Entscheidung World of Warcraft – Bedeutung für das Softwareurheberrrecht

Die Entscheidung des BGH zu World of Warcraft – einem Computerspiel – wurde mit Spannung erwartet, weil der BGH die Möglichkeit hatte, bedeutsame Fragen des Softwareurheberrechts zu klären. Die Entscheidung Half Life (BGH GRUR 2010, 822) steht im Widerspruch zu den Aussagen des EuGH – Entscheidung Oracle /Usedsoft v.3.7.2012 GRUR 2012,904 und vielen anderen offen

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IT-Recht: Folgen aus der Entscheidung Usedsoft III, BGH 16.06.2015 Teil II

Die drei Entscheidungen des BGH Usedsoft I bis III zum Thema Handel mit „gebrauchter Software“ haben ergeben, dass vertragliche Abreden, die darauf gerichtet sind, die Verkehrsfähigkeit von Software zu beeinträchtigen, unwirksam sind. Wie aber sieht es mit faktischen Maßnahmen aus, die verhindern soll, dass Software verkauft wird. Kann man also unter Einsatz von Aktivierungskeys, Dongles

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Urheberrecht: Nicht-kommerzielle Nutzung im Rahmen von Lizenzverträgen

Sehen Lizenzbedingungen eine kostenfreie Nutzung für „nicht-kommerzielle“ Zwecke vor, werden Nutzungsrechte danach im Zweifel für rein private Zwecke übertragen. So entschied es das LG Köln und verurteilte einen öffentlich-rechtlichen Radiosender zum Schadensersatz (Urteil vom 05.03.2014 – 28 O 232/13). Eine parallele Problematik besteht bei der gemischt dienstlich-privaten Nutzung von Apps im Rahmen des „Bring Your

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Markenrecht: Lizenzverträge sind sorgfältig zu dokumentieren

„An den Nachweis eines Lizenz- oder Gestattungsvertrags […] sind regelmäßig keine geringen Anforderungen zu stellen.“ In großer Offenheit mahnt der BGH mit diesem Leitsatz zu einer sorgfältigen Dokumentation solcher markenrechtlicher Vereinbarungen (Urteil vom 27.03.2013 – I ZR 93/12). Besonders wichtig wird diese Nachweisbarkeit, wenn es nach Beendigung einer Zusammenarbeit um die Weiternutzung von Marken und

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Markenrecht: Markeninhaber kann geteilter Verwertung der Marke jederzeit widersprechen

Stimmt ein Markeninhaber einer Verbreitung von Artikeln unter derselben Marke durch ein anderes Unternehmen zu, ist er an diese Zustimmung nicht gebunden. Ein solches Verständnis widerspräche dem Ausschließlichkeitsrecht aus der eingetragenen Marke, urteilte jetzt der EuGH (Urteil vom 19.09.2013 – C-661/11). Schadensersatzansprüche gegen den widerrufenden Markeninhaber bei unberechtigter Untersagung bleiben nach nationalem Recht aber möglich.

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Gewerblicher Rechtsschutz und Vertragsrecht auf der internationalen Ebene – Lizenzverträge

Beim Abschluss eines Lizenzvertrags gestattet der Lizenzgeber dem Lizenznehmer die Nutzung eines Schutzrechts. Die Parteien müssen grundsätzlich bei der Gestaltung eines Lizenzvertrags nur wenige Vorschriften beachten, da Lizenzverträge – zumindest in Deutschland – kaum gesetzlich geregelt sind. Dies lässt bei der Prüfung eines Lizenzvertrags viele Fragen offen. Bei der Auseinandersetzung mit einem Lizenzvertrag muss immer

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Urheberrecht: Das Erlöschen von Nutzungsrechten

Der BGH hat nunmehr eine kontroverse Frage des Urheberrechts entschieden: Erlöschen die einfachen Nutzungsrechte, wenn die ausschließlichen Nutzungsrechte zurückgerufen werden? Der Urheber verwertet häufig nicht unmittelbar selbst sein Werk, sondern lizenziert es an einen anderen. Soweit vertraglich zulässig, kann wiederum der Lizenznehmer das Werk an einen Sublizenznehmer lizenzieren. Dabei erteilt der Urheber dem ersten Lizenznehmer

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Softwarelizenzrecht: ASP und § 69c Nr.4 UrhG

Für die Nutzung eines Computerprogramms im ASP ist nach Ansicht des OLG München (Urt.v.7.2.2008) auch dann die Zustimmung des Inhabers der Nutzungsrechte an dem Programm erforderlich, wenn keine Übertragung von Programmdaten erfolgt. Nach §69c bedarf es für die Nutzung eines Computerprogramms der Zustimmung des Rechteinhabers. Der § 69c UrhG normiert eine Reihe von Nutzungshandlungen. Nach

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