Lizenzvertrag

Softwarevertrag: Software as a Service II

[Fortsetzung]. Vom ASP unterscheidet sich das SAAS dadurch, dass beim SAAS dem Kunden auch Software zur Verfügung gestellt wird, die gesondert für ihn angefertigt wurde. In Frage kommt also das online zur Verfügung stellen von Software, die im Rahmen von Parametrisierung oder customizing an die besonderen Bedürfnisse des Kunden angepaßt ist sowie als auch die […]

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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 4

Die Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Lizenzvertrag sollte auch klare Regelungen über die Beendigung und Abwicklung des Vertrages enthalten. Da es sich bei einem Lizenzvertrag um ein Dauerschuldverhältnis handelt, ist eine ordentliche Kündigung möglich. Die Frist der ordentlichen Kündigung kann unterschiedlich ausgestaltet werden. Zudem besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Die Parteien können ausdrücklich regeln, welche

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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 3

Ein Lizenzvertrag sollte auch noch folgende Punkte regeln: 1. Pflichten des Lizenzgebers Die Pflichten des Lizenzgebers können vielfältig geregelt werden. Der Lizenzgeber muss die Marke natürlich im vereinbarten Umfang zur Verfügung stellen. Handelt es sich um eine ausschließliche Lizenz, darf er sie nicht mehr nutzen. Zudem können die Parteien regeln, in welchem Umfang er für

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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 2

Die wesentlichen Punkte, die in einem Lizenzvertrag geregelt werden sollten, sind: 1. Dauer der Lizenz Das Nutzungsrecht kann zeitlich beschränkt werden, sowohl ausdrücklich als auch konkludent. Wird das Markenrecht mit dem Nutzungsrecht an einem anderen Schutzrecht verbunden und ist dieses zeitlich beschränkt, so kann davon ausgegangen werden, dass die Markenlizenz ebenfalls beschränkt sein soll. 2.

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Markenrecht: Die Lizenzierung von Marken – Teil 1

Wenn man von der Lizenzierung von Markenrechten spricht, dann geht es um die Übertragung der Nutzungsrechte. Der Markeninhaber hat ein ausschließliches Recht an einer Marke und durch einen Lizenzvertrag soll einem Dritten gestattet werden, das Zeichen zu nutzen. Nur die geschützte Marke als solche kann lizenziert werden. Das heißt nicht, dass nur eingetragene Markenrechte lizenziert

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Software Lizenzvertrag: Software as a service Teil I

Software soll wie ein Taxi oder wie Strom verwendet werden können. Der Kunde soll sich nicht mehr mit den Schwierigkeiten einer ordnungsgemäßen Installation, der Auswahl der richtigen Hardware und Softwareumgebung, der Pflege der Software und der notwendigen Anpassung der Hardware auseinandersetzen müssen. Nach dem Zugriff via VPN oder über  über das Internet können problemlos bestimmte Programme

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Urheberrecht: Die Nutzung eines Werkes in der Werbung

Die Nutzung eines Werkes im urheberrechtlichen Sinne wird in der Regel in einem Lizenzvertrag geregelt. Insbesondere sollte dort die Frage geklärt werden, was der Lizenznehmer darf, wie lange er das Werk nutzen darf und für welchen räumlichen Geltungsbereich die Nutzungsrechte übertragen werden.  Ist in dem Vertrag einiges ungeklärt gelassen, so muss der Lizenznehmer sehr sorgfältig

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Softwarelizenzvertrag und Insolvenz des Lizenzgebers II

Die allgemeinen Prinzipien und die Probleme, die sich bei Bestehen eines Mietvertrags in der Insolvenz des Lizenzgebers ergeben, habe ich bereits an anderer Stelle dargelegt. Hier gilt es noch, das Thema „Insolvenz des Lizenzgebers bei Bestehen eines Kaufvertrags“ darzulegen. Im Rahmen des Verkaufs von Software – also der endgültigen Überlassung von Nutzungsrechten – sollte die

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Softwarelizenzvertrag: Vergütungsmodelle

Es gibt grundsätzlich zwei Vergütungsmodelle: Solche, bei denen die Softwarelizenz gegen eine Pauschale überlassen wird und variable Vergütungsmodelle. Pauschale Vergütungsmodelle Bei Einfach- oder Mehrfachlizenzen berechnet sich die Höhe der Vergütung nach der Anzahl der Nutzer oder nach der Anzahl der Maschinen, auf denen die Software entweder permanent gespeichert werden kann oder in deren Arbeitsspeicher die

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