Mehr
A. Begriff Zunächst einmal mehr darauf hinzuweisen, daß es in der Branche keinen einheitlichen Sprachgebrauch für das gibt, was man unter einem Pflichtenheft versteht. Zwar kann man unter Rückgriff auf
...A. Begriff Zunächst einmal mehr darauf hinzuweisen, daß es in der Branche keinen einheitlichen Sprachgebrauch für das gibt, was man unter einem Pflichtenheft versteht. Zwar kann man unter Rückgriff auf
...Das OVG Lüneburg wartet in einer Entscheidung vom 16.5.2012 mit einer Überraschung auf. Danach ist ein Entwickler von Software und Datenbanken verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Er übe keinen freien Beruf
...Die Entscheidung des BGH vom 17.10.2012 erging im Rahmen eines Vertrags über die Lieferung von Granulat für einen Sportplatz und so kann man sich auf den ersten Blick schon fragen,
...