Designrecht: Nicht sichtbare Elemente eines Designs nicht schutzbegründend
Das deutsche Designrecht und das europäische Geschmacksmusterrecht verleihen den Inhabern eingetragener Muster einen starken Schutz ihrer Gestaltungen. Gleichzeitig ist das Eintragungsverfahren in der Regel schnell und kostengünstig. Denn geprüft werden lediglich Formalia. Ob das angemeldete Design bzw. Geschmacksmuster wirklich neu ist und sich hinreichend deutlich von vorbekannten Mustern unterscheidet, wird im Eintragungsverfahren nicht geprüft. Dennoch […]
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