Internetrecht

Urheberrecht: Der neue § 101a UrhG. Auskunftsansprüche, Sicherungsansprüche

I. Auskunftsanspruch   Der Kreis  der Anspruchsverpflichteten ist stark erweitert. § 101 neuer Fassung regelt unter anderem, daß auch diejenigen, die „für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen“ erbringen, zur Auskunft verpflichtet sind. Damit sind insbesondere Provider von dem neu gefassten Auskunftsanspruch betroffen. Anspruchsgegner sind alle, die wer die rechtswidrigen Vervielfältigungsstücke oder Dienstleistungen in Anspruch genommen hat, […]

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Die Auswirkung der Änderung der Verpackungsverordnung für den Internetversandhandel

Die Auswirkung der Änderung der Verpackungsverordnung für den Internetversandhandel Hintergrund Durch die fünfte Verordnung der Änderung der Verpackungsverordnung entfällt ab dem 01.01.2009 grundsätzlich die Möglichkeit der Selbstorganisation  der Rücknahme für Verpackungen, die  bei privaten Verbrauchern anfallen. Die Bundesregierung hat die mangelnde Effizienz dieses Systems beklagt und bestimmt, daß Verpackungen, welche bei Verbrauchern anfallen grundsätzlich durch

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Domains, Grundlagen

Domains, Teil I.   Adressvergabe     Wer sich, seine Produkte oder Dienstleistungen im Internet präsentieren will, braucht eine Internetadresse. Diese Internetadresse ist faktisch ein Zuordnungscode, unter dem ein bestimmter Rechner im Netz gefunden werden kann. Der Zuordnungscode selbst – das so genannte TCP/IP Protokoll stammt vom Cern und wurde für den Fall des atomaren

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IT-Recht: Abofallen im Internet

Vorab: Ich schreibe diese Zeilen in unseren Blog, da eine Vielzahl von Anrufen der Computerbild-Hotline immer wieder den gleichen Fall schildern. Es gibt eine ganze Anzahl von Internetseiten, deren Aufmachung so ausgestattet ist, daß der nicht geübte Internetnutzer übersieht, daß es sich um kostenpflichtige Angebote handelt. Zwei Typen sind zu unterscheiden: Typ 1: Layout: Überfluss an

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IT-Recht: Keine Störereigenschaft von Usenet Betreibern

Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15.1.2008 Usenetbetreiber trifft keine allgemeine Prüfungspflicht im Hinblick auf die zwischengespeicherten Inhalte, deren Einstellung und Verbreitung sie nicht beeinflussen, die sie nicht endgültig löschen und die sie auch nicht mittels technischer Hilfsmittel auffinden können. Das Gericht entschied kurz und knapp, daß das Usenet aufgrund seiner Komplexität derartige Anforderungen stelle, daß

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IT-Recht: Widerrufsrecht und unfreie Sendungen

Kurze Beschreibung der Entscheidung des HAns.OLG .3.12008, CR 08,396 Der Versender darf keine AGB verwenden, nach deren Inhalt Warensendungen, die unfrei versendet wurden, nicht angenommen werden. Der Hinweis „Wir nehmen unfrei versendete Sendungen nicht an“ bedeutet einen Widerspruch zum Widerrufsrecht des Verbrauchers, nach dessen Inhalt die Kosten der Rücksendung der Ware immer vom Versender zu

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IT-Recht: Keine Verkehrssicherungspflicht für den Admin C

Nach der BGH Entscheidung „Jugendgefährdende Medien bei Ebay“ stellt sich die Frage nach der Haftung der einzelnen Berufsgruppen neu. Der BGH hatte in dieser Entscheidung rechtsfortbildend erkannt, daß im Wettbewerbsrecht eine Verkehrshaftung für die Handlungen Dritter bestehen solle. Ich bin darauf an anderer Stelle ausführlich eingegangen. An dieser Stelle sollen kurz die Folgen für die einzelnen Kreise dargestellt

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IT-Recht: Mögliche Mängel in der neuen Widerrufsbelehrung v. 4.3.2008

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der BGB Informationspflichtenverordnung vom 4.3.2008, die am 1. Apirl 2008 in Kraft trat, wurde eine neue Musterbelehrung über das Widerrufsrecht und eine neue Musterbelehrung über die Rückgabepflichten verabschiedet. Es wurde in der Literatur verschiedentlich darauf hingewiesen, daß auch diese Musterbelehrung möglicherweise nicht allen Vorgaben Rechnung trägt, die die Gerichte

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TK-Recht: Hinweispflicht des Anbieters bei ungewöhnlichem Nutzungsverhalten

Entscheidung des AG Frankfurt a.M. vom 2.11.2007 Tatbestand: Der Kunde verwendete ein Handy. Auf einmal kam es zur wiederholten analogen Einwahl in das Internet, die über einen längeren Zeitraum unbemerkt stattfand. Anstelle einer Normalen Handyrechnung sollte der Kunde über 2500 Euro bezahlen. Antwort des Gerichts: Dieses Verhalten sei derart ungewöhnlich und eigentlich nur durch einen

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IT- Recht: Geheimhaltungverpflichtungen im Angestelltenverhältnis im Bereich IT

  Es bedarf kaum einer Erwähnung, daß Software und das mit ihr verbundene Know How ein extrem geheimhaltungsbedüftiges Feld sind. Es kommt nicht selten vor, daß nach oder gar noch während der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Geheimnisse aus einem Unternehmen diffundieren. Während der Geltung des Arbeitsvertrags folgt die Pflicht zur Verschwiegenheit schon aus der allgemeinen Treuepflicht

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