Geschmacksmusterrecht: Die Bestimmung des Schutzumfangs von Gemeinschaftsgeschmacksmustern
Bei der Prüfung, ob eine Geschmacksmusterrechtsverletzung vorliegt, muss der Schutzumfang des älteren Musters bestimmt werden. Fällt das jüngere Muster in diesen Schutzbereich, liegt eine Verletzung vor. In einer neuen Entscheidung des BGH (Urteil vom 19.05.2010, Az. I ZR 71/08) ging es um die Frage der Bestimmung des Schutzumfangs. Dabei handelte es sich bei dem älteren […]