Vorratsdatenspeicherung I
Wer ist verpflichtet? Bei Meidung eines Bußgeldes bis zu 500.000,00 Euro (oder 300.000,00 Euro für die nicht erfolgte Umsetzung technischer oder organisatorischer Voraussetzungen) sind Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Vorratsdatenspeicherung zu betreiben. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung trifft diejenigen, die Telekommunikationsdienste betreiben, § 3 Nr. 17 TKG. Telekommunikationsdienste sind diejenigen Dienste, die der Öffentlichkeit (sic dem Endnutzer) zur […]
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