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Datenauskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO (LG Köln, Teilurteil vom 18.03.2019 und OLG Köln, Urteil v. 26.07.2019)

Art. 15 Abs. 1 DSGVO definiert den Auskunftsanspruch über personenbezogene Daten. In der Literatur werden verschiedenste Auffassungen zum Umfang des Auskunftsanspruches vertreten. Jetzt haben auch das Landgericht Köln und das OLG Köln sich mit dieser Norm beschäftigt und in ihren Entscheidungen (LG Köln, Teilurteil vom 18.03.2019, Az. 26 O 25/18 und OLG Köln, Urteil vom […]

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Datenschutzrecht: Schmerzensgeld für unberechtigte heimliche Observierung eines Arbeitnehmers

Lässt ein Arbeitgeber ohne hinreichenden Grund einen krankgeschriebenen Arbeitnehmer durch eine Detektei überwachen, verstößt diese Observierung gegen den Beschäftigtendatenschutz, § 32 BDSG. Der Arbeitnehmer hat deswegen u.U. einen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen den Arbeitgeber. Das entschied das LAG Hamm (Urteil vom 11.07.2013 – 11 Sa 312/13). Im konkreten Fall hatte sich eine Arbeitnehmerin zunächst für

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Subunternehmervertrag IT

Typischerweise versucht der Generalunternehmer alle Risiken, die ihm aus dem Rechtsverhältnis mit dem Auftraggeber erwachsen, auf den Subunternehmer abzuwälzen. Diese 1:1 Übernahme von Rechten und Pflichten ist aber rechtlich nicht durchgehend haltbar. Der Vertrag zwischen Subunternehmer und Generalunternehmer ist ein eigenständiger Vertrag. Die Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen Sub und GU bestehen unabhängig

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Datenschutzrecht, Teil 3 – Einwilligung und Ermächtigung

1.) Einwilligung Die Einwilligung kann nur erfolgen, wenn der Betroffene vor der Erhebung der Daten über den Inhalt, den Umfang und den Zweck der Datenverarbeitung informiert wurde. Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Von der Schriftform kann abgewichen werden, wenn nicht wegen gesonderter Umstände eine andere Form angezeigt ist. Nach dem TMG reicht allerdings keine bloße

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Das Direktionsrecht des Arbeitgebers

Direktionsrecht des Arbeitgebers Unter dem Direktionsrecht des Arbeitgebers, auch Weisungsrecht genannt, versteht man nach § 106 GewO das Recht des Arbeitgebers, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers einseitig durch Weisungen konkretisieren zu können (Vgl. Wolfdieter Küttner, Personalbuch 2004, 11. Aufl., Nr. 462, S. 2338 f.). Diese Weisungsabhängigkeit des Arbeitnehmers ist das charakteristischste

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