Verjährung

Verkürzung der Verjährungsfrist von Gewährleistungsansprüchen

BGH Urteil vom 29. April 2015, VIII ZR 104/14 Zu den Anforderungen an eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Gebrauchtwagenkauf. Der BGH achtet sehr darauf, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Regelungen transparent und verständlich sind. Sind sie dies nicht, erklärt sie der BGH häufig aus selbst für den Fachmann […]

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AGBs für Autowaschanlagen oftmals unwirksam (Teil III)

Werden Allgemeine Geschäftsbedingungen von Autowaschanlagen wirksam in den Vertrag einbezogen (siehe Teil II), ist zu fragen, ob sie den zwingenden Anforderungen des AGB-Rechts genügen (siehe auch Teil I). Insbesondere Klauseln zu Ausschlussfristen sind häufig fehlerhaft. „Der Kunde/Fahrzeugführer hat Ersatzansprüche dem Anlagenbetreiber noch vor Verlassen des Betriebsgrundstückes mitzuteilen; später gemeldete Schäden können nicht berücksichtigt werden.“ Mit

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Ist das „verspätete“ Mieterhöhungsverlangen noch wirksam?

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Aber gilt das auch beim Mieterhöhungsverlangen? Im entschiedenen Fall hatte ein Vermieter fünf Jahre (!) nach Vorliegen der Erhöhungsvoraussetzungen eine Mieterhöhung verlangt. Das scheint nicht unproblematisch, bedenkt man, dass dieser Zeitraum über der Regelverjährung (3 Jahre) und erst recht einer sogenannten Verwirkung liegt. Dennoch kein Problem, meint

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AGB Recht: Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen

Der BGH hat am 18.12.2008 erkannt, daß in AGB enthaltene Verkürzungen der Verjährungsfristen für die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden unwirksam sind. Die Klausel muß ausdrücklich nach der Art des Verschuldens (Vorsatz/ grobe Fahrlässigkeit/ einfache Fahrlässigkeit) unterscheiden und die Verjährung von Fällen des groben Verschuldens (und natürlich auch die Fälle der vorsätzlichen Begehung) aus

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Handelsrecht: Handelsvertreter Vertrag Verjährung Kündigung

Verjährung Es gelten grundsätzlich die ordentlichen Verjährungsbestimmungen der §§ 195,199 BGB. Ansprüche verjähren binnen drei Jahren ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Regelungen, die hiervon abweichend einseitig die Ansprüche des Vertreters beschränken, sind unwirksam, § 307 II BGB. Wirksam dagegen können Fristen sein,

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Die Zulässigkeit einer 40-jährigen Garantie

Einführung Eine Garantie ist eine schuldunabhängige Einstandspflicht. Im Rahmen des Kauf- und Werkvertragsrechts kann eine Garantie als eine selbständige oder unselbständige Einstandspflicht ausgestaltet sein. Letztendlich muss durch Auslegung ermittelt werden, welchen Inhalt die Garantiezusage hat.  In der Praxis geben Hersteller von Produkten regelmäßig eine Garantie für ihre Ware, die neben der gesetzlichen Gewährleistung gilt. In

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Geltendmachung von Ansprüchen unter Bezeichnung von Mängelerscheinungen ausreichend. Obliegenheit des Bestellers bei Bestehen eines Mangels

BGH Urt. 30.10.2007 – CR 07, 145. Trotz der schwierigen Überschrift ein Fall von allgemeinem Interesse. Es geht insbesondere um die Frage, welche Obliegenheit der Besteller, der ein Werk bestellt hat im Falle des Vorliegens von Mängeln zu erfüllen hat. Fall und Kommentar:  Gem. § 203 BGB bewirkt das Bestehen von Verhandlungen die Unterbrechung der

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AGB – Haftungsbegrenzung – Verkürzung der Verjährung

Unwirksame Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche BGH 15.11.2006 „Falls die im § 309 Nr.7 lit.a und b. genannten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährung ausgenommen sind, sind Klauseln, die eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bewirken sollen, unwirksam.“ Anm: Diese Entscheidung des BGH erging im Bereich des BTC und betraf den Kauf eines Fohlens. Die

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