Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG und dem Anhang zu § 3 Abs. 3 Nr. 5 UWG liegt eine irreführende geschäftliche Handlung vor, wenn ein Unternehmer
...Werkvertrag: Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Das Gesetz schützt den Unternehmer, wenn der Auftraggeber die Mitwirkungspflichten nicht richtig oder rechtzeitig erfüllt. Solche Mitwirkungspflichten können im Bereich des IT entstehen, wenn der Auftraggeber z.B. nicht die richtigen
...AGB-Recht: Die Beweislast bei der erfolglosen Nachbesserung
Nach § 439 Abs. 1 BGB hat der Verkäufer das Recht, eine Kaufsache nachzubessern, wenn die Sache mangelhaft ist. Die Nachbesserung kann entweder durch eine Reparatur oder durch eine Ersatzleistung
...Urheberrecht: Grundlagen: Der Urheber
Der Urheber des Werkes ist derjenige, der den Akt der Schöpfung erbrint, §§ 7, 2 Abs.2 UrhG. Der Schöpfungsakt ist der Akt, in dem der Urheber die geistige Schöpfung erbringt.
...AGB Recht: Kündigung des Bestellers vor Abnahme / vorzeitige Beendigung
I. Grundsatz Der § 649 BGB besagt, dass gemäß Satz 1 der Besteller bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen kann. Satz 2 regelt eine besondere Vergütungsregel. Sie
...Markenrecht: Werbung einer Autoreparaturwerkstatt mit der Marke eines bekannten Automobilherstellers
Viele Autoreparaturwerkstätten, die keine Vertragswerkstatt eines Automobilherstellers sind, sind darauf angewiesen, potentiellen Kunden mitzuteilen, welche Automarken sie reparieren. Solche Werbung bedarf allerdings der Nennung der jeweiligen Automarke, was jedoch markenrechtliche
...Softwarelizenz: Handel mit gebrauchter Software BGH Beschluß zu Usedsoft
Es gibt Entscheidungen, über die man sich freuen kann. Eine solche stellt die Entscheidung des BGH vom 3. Februar 2011 „Usedsoft“ dar. Der BGH hat darin nicht in der Sache
...Softwarelizenzrecht: Projektverträge für Software – Rechtswahl
Ich weise in den Seminaren immer wieder daraufhin, daß das Recht der Arbeitsweise und der Methodik der Projektbewältigung folgt. Nach dem Erlaß der Entscheidung des BGH vom 23.7.2009 zum §
...Softwarelizenzrecht: Agile Programmierung II
Vor knapp einem Jahr habe ich bereits an dieser Stelle dargelegt, warum die Methodik der agilen Programmierung Juristen vor Probleme stellt. Kurz gesagt, passen die juristischen Modelle, die das BGB
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