Autorenname: Stefan G. Kramer

AGB und Individualvereinbarung

Teil I. AGB Vorformulierungen müssen für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert sein. Einfach sind die Fälle zu beantworten, in denen Allgemeine Geschäftsbedingungen von vornherein mit dem Willen vorformuliert wurden, mehr als einmal im geschäftlichen Verkehr verwendet zu werden. Bei solchen Vertragsbedingungen handelt e sich ohne Zweifel um Allgemeine Geschäftsbedingungen. Als normaler Mensch  – und ausdrücklich […]

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AGB und Individualvereinbarung Teil I

In den Seminaren weise ich stets darauf hin, dass in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung von Regelungen zur Begrenzung der Haftung nicht möglich ist, sondern eine rechtlich wirksame Begrenzung der Haftung nur durch sogenannte Individualvereinbarungen erfolgen kann. Die sich damit stellenden Fragen lauten: Erstens,  was sind eigentlich Allgemeine Geschäftsbedingungen? Die zweite Frage lautet : was sind

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IT-Recht: Sukzessivlieferungvertrag in Abgrenzung zum Dauerschuldverhältnis

Entscheidung des OLG Düsseldorf, 25.07.2014 Die Zeitschrift Computer und Recht ist eine höchst ehrbare Zeitung, die auf dem Gebiet des IT-Rechts seit langen Jahren interessante Artikel anbietet und über die Rechtsprechung informiert. Leider sind die veröffentlichten Entscheidungen teilweise schon recht alt. So auch diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorfs, die zu zwei verschiedenen Themen interessante Aussagen

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IT-Recht: Haftung für Software nach dem Produkthaftungsgesetz, Versicherungsschutz

Haftung für Software nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHG) Das System der außervertraglichen Haftung für Software ist für Laien nicht einfach zu verstehen. Nach dem Produkthaftungsgesetz muss eine andere als die fehlerhafte Sache beschädigt sein, § 1 Abs.1 S.2 ProdHaftG. Voraussetzung für  eine Einstandspflicht nach dem Produkthaftungsgesetz ist, dass ein Mensch verletzt oder getötet oder eine Sache

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IT-Recht: Rechte an Geschäftsprozessen bei Anpassung von ERP Software

Rechte an angepasster Software Enterprise Resource Planning Software wird heute in beinahe jedem Unternehmen verwendet, wenn es um die Planung von Betriebsmitteln, Kapital und Personal geht. Aus Kostengründen wird heutzutage überwiegend Standardsoftware gekauft und angepasst. Die Kenntnisse um die Ergebnisse der Anpassung sind bares Geld wert, denn die Wahrscheinlichkeit ist hoch, daß die Anpassungen der

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IT-Recht: Ansprüche auf Herausgabe von Daten und die Vollstreckung von Herausgabeansprüchen

In der heutigen Zeit stellt sich immer häufiger die Frage, wie man Daten und Datenbanken von einem Provider / Hostprovider erlangt, wenn sich die Vertragsparteien in Streit befinden und der Hostprovider die Daten/Datenbanken nicht freiwillig herausgeben will. Fallgestaltung: A betreibt seine Software auf den Rechnern des B. Mit der Software werden Daten und Datenbanken erstellt.

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IT-Vertragsrecht: Anpassung von Standardsoftware I

In dieser Serie geht es um die Probleme, die mit der Anpassung von Standardsoftware verbunden sind. Terminologie Vorab zur Terminologie, wie ich sie verwende. Da die IT-Branche keinen einheitlichen Sprachgebrauch hat, ist es müßig darüber diskutieren, was richtig oder falsch ist. Jedenfalls sollte dargelegt werden, welche Begriffe man mit welchen Inhalten verwendet. 1.) Standardsoftware: Es

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IT-Vertragsrecht: Lizenzrecht – die Bestimmungsgemäße Nutzung Teil I

In diesem Blog geht es um die Frage, was eigentlich geschieht, wenn eine vertragliche Bestimmung zur Übertragung der Nutzungsrechte fehlt oder schlecht beschrieben ist. Beginnen werde ich mit der Zentralnorm des Urhebervertragsrechts für Software, dem § 69d UrhG. Die Norm ist in der Praxis schwierig anzuwenden. Wir beginnen mit einem einfachen Fall. I. Fehlen einer

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Vertragsrecht in der Cloud: Pflicht des Providers zur Datensicherung auch ohne vertragliche Bestimmung

Entscheidung des LG Duisburg vom 25.07.2014 Es gibt Entscheidungen, wie das des LG Duisburg, aus denen sich der Verdacht ergibt, dass manch ein Richter von den ökonomischen Aspekten des Lebens nicht wirklich berührt wird. In der Entscheidung ging es um folgenden Sachverhalt: Internetagentur erstellt Website und schließt einen Hostingvertrag mit dem Kunden ab. Das Hosting

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IT-Vertragsrecht: BGH zur Rügeobliegenheit des Zwischenhändlers

Der § 377 HGB stellt Nichtjuristen immer wieder vor Rätsel. Die Norm besagt kurz gesagt, dass im Kaufrecht im kaufmännischen Verkehr angelieferte Waren unverzüglich nach ihrer Anlieferung darauf untersucht werden müssen, ob evidente Mängel bestehen. Werden Mängel entdeckt, sind diese unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Unterbleibt die rechtzeitige Untersuchung oder die rechtzeitige Rüge, kann der

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