Autorenname: Stefan G. Kramer

Änderungsvorbehalt in Allgemeinen Geschäftsbedingungen – BGH Urt.v. 11.10.2007

1.)    BGH Urt.v.11.10.2007 §§ 307 Abs.1, 308 Nr.4 BGB Beim Angebot eines Internetzugangs und zugehöriger Produkte sind selbst bei Berücksichtigung eines außerordentlich großen, unvorhersehbaren technischen Wandels Änderungsklauseln unwirksam, die auch eine Änderung der vertraglichen Essentialia Negotii umfassen sic h nicht auf einzelne Bereiche der Geschäftsverhältnisse beschränken. Kommentar: In der Entscheidung geht es um zwei Fragekreise: […]

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Neues zum Widerrufsrecht

Die Rechtslage zum Widerrufs recht ist immer noch nicht klar. Noch immer gibt es Monat für Monat Entscheidungen einzelner Gerichte, die das Publikum erneut in Verwirrung und die Ungewissheit stürzen, ob sie demnächst das Ziel einer Abmahnung werden. Ich werde im folgenden ganz kurz einige Entscheidungen anführen und kommentieren. Aber seien Sie bitte sicher, daß

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Haftung der Access Provider

Die Haftung der Access Provider ist derzeit nicht klar geregelt. Das LG Köln geht von einer Haftung des Access Providers aus, wenn dieser in irgendeiner Weise willentlich und kausal adäquat zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beigetragen hat. Dafür reiche bereits die Vermittlung des Zugangs [LG Köln ITRB 07,247]. Allein die Möglichkeit, den Zugang der Daten

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Teilbenutzung von Marken / Erstellung von Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen

Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist von fünf Jahren hat der Markeninhaber auf die Erhebung der entsprechenden Einrede darzulegen und zu beweisen, daß er die Marke umfassend rechtserhaltend genutzt hat. Durch eine Entscheidung des EuG wird der Schutz für die Teilbereiche eingeschränkt. Der Wert von breit angelegten Waren- und Dienstleistungsverzeichnissen ist geringer zu veranschlagen, Markenverzeichnisse müssen in

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AGB – Haftungsbegrenzung – Verkürzung der Verjährung

Unwirksame Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche BGH 15.11.2006 „Falls die im § 309 Nr.7 lit.a und b. genannten Schadensersatzansprüche nicht von der Abkürzung der Verjährung ausgenommen sind, sind Klauseln, die eine Verkürzung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bewirken sollen, unwirksam.“ Anm: Diese Entscheidung des BGH erging im Bereich des BTC und betraf den Kauf eines Fohlens. Die

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