Softwareverträge

Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle III – Remote

Die neuen Nutzungsformen von Software über das Internet und andere Datennetze stellen sich aus der Sicht von Urheber- und Vertragsrecht wie so gleich beschrieben dar. 1.) Nutzung per Remote Sachverhalt: Die Software wurde permanent auf einem Rechner installiert und wird auf diesem Rechner in den Arbeitsspeicher geladen.  Über ein anderes Programm wird die Benutzermaske (GUI) […]

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AGB Recht Teil III: Aufwendungsersatz als Teil der Haftung

Ich habe bereits dargelegt, daß der Jurist mit dem, was der Laie unter dem Begriff der „Haftung“ versteht den Schadensersatz meint. In vielen Verträgen wird das Thema Aufwendungsersatz komplett vergessen. Dabei kann gerade im Bereich Maschinen und Anlagebau oder im Projektgeschäft der Aufwendungsersatz mehr Geld kosten als der Schadensersatz. Das Gesetz besagt, daß der Käufer

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle Teil II

Im ersten Teil dieser Serie habe ich dargelegt, dass die Zulässigkeit von bestimmten Vertragsbedingungen im Softwarelizenzrechte davon abhängt, ob a) Allgemeine Geschäftsbedingungen (also Standardverträge) oder Individualvereinbarungen verwendet werden und b) ob dem Kunden die Nutzungsrechte an der Software endgültig oder nur zeitlich beschränkt übertragen werden. Die hier gemachten Ausführungen gelten nur für den Bereich der

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AGB-Recht: Haftung Teil II mittelbare und unmittebare Schäden

Im Gegensatz zu dem Amerikanischen Recht kennt das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen mittebaren oder unmittelbaren Schäden. Es kommt nicht darauf an, ob der Schaden unmittelbar an dem verletzten Rechtsgut selbst eingetreten ist oder an anderen Rechtsgütern. Falls Sie mit dieser Terminologie nichts anfangen können, möchte ich es mit einem Beispiel versuchen: Falls Sie einen

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Softwarelizenzrecht: Lizenzmodelle

I. Einzelplatz und Netzwerkbetrieb Diese Form der Lizenzierung bereitet juristisch betrachtet keine Schwierigkeiten. Wie bereits an anderer Stelle ausführlich dargelegt, setzt der § 69 c Nr. 1 UrhG an dem Begriff „Vervielfältigung“ an. Die Nutzungshandlung, für die der Lizenzgeber nach dem genannten Paragrafen Geld verlangen kann, besteht in der Anfertigung einer permanenten Kopie oder in

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AGB-Recht: Haftung Teil I

Übersicht: In den Gesprächen mit unseren Mandanten in den Seminaren, die wir über IT- und AGB-Recht halten, wird immer wieder klar, dass Juristen einen Jargon sprechen, also eine Fachsprache sprechen, die sich ganz erheblich von dem anderer Menschen unterscheidet. Diese Reihe von Beiträgen gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die juristischen Regelungen, die zu bedenken

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IT-Lizenzrecht: Unwirksame AGB Schweigen auf Änderungshinweis

In einer Entscheidung des OLG Koblenz vom 30.09.2010 stand die Wirksamkeit von AGB eines Webhosting Anbieters zur Diskussion. Kurz zum Jargon: AGB sind jegliche rechtliche Regelungen, die von dem Anwender im geschäftlichen Verkehr mit der Absicht formuliert werden, mindestens zweimal verwendet zu werden. Der Begriff AGB kann für ganze Standardverträge verwendet werden oder für einzelne

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AGB Online Handel:Garantieerklärungen in der Werbung.

Gute Neuigkeiten für Online Händler, die gegenüber Verbrauchern mit Garantien der Hersteller werben. Bislang konnte abgemahnt werden, wer im Internet mit Garantien warb, ohne deren Inhalt im Detail darzustellen. Daß diese rechtliche Anforderung in der Praxis nicht umzusetzen war (der administrative Aufwand für das Scannen jeder einzelnen Garantie für jedes einzelne Produkt und die Zuordnung

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil IV

Die Leasingbank steht in dieser Situation vor einer Reihe von Problemen. Nach den AGB der Leasingbanken hat der Lieferant dafür einzustehen, daß sich das Leasinggut auch weiter übertragen lässt. Beispiel: Eine Maschine wird verleast (Abzahlungslease); über das Vermögen des Leasingnehmers (Kunde) wird insolvenz angemeldet. Die Bank kann aufgrund ihrer Sicherungsrechte (Eigentumsvorbehalt) die Sache bei dem

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil III

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Das ergibt sich einfach daraus, daß das Leasinggeschäft in diesem Fall eben in seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht als Mietvertrag zu bewerten ist. Gegen die Vermietung von

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