Softwareverträge

IT- Recht: Der rechtliche Aspekt des „Prototyping“ Teil 2

Juristische Aspekte und Prototyping Juristisch betrachtet beginnt das Prototyping damit, dass der Soll-Zustand (Juristen sprechen von der vereinbarten Beschaffenheit) durch den Prototypen in seiner Version 1.0 beschrieben wird. Der Kunde testet nun in mehreren Phasen den Prototypen und überprüft, ob dieser die Funktionen und Eigenschaften aufweist, die der Kunde bei der Realisierung seine Geschäftsprozesse erwartet […]

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Mitwirkungspflichten II – Aufklärungspflichten, Vertragsstrafen

Mitwirkungspflichten und Aufklärungspflichten Ich habe schon in einem anderen Blog dargestellt, daß das IT Unternehmen die Pflicht treffen kann, den Kunden über den Umfang und die Art der erforderlichen Mitwirkungspflichten aufzuklären. Das beste Beispiel hier ist die Mitwirkung des Kunden im Rahmen der Planungsphase. Der Kunde hat häufig in Form seiner Sachbearbeiter darzulegen, wie genau

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Mitwirkungspflichten in IT- Verträgen Teil I: Wo und wie zu formulieren?

Mitwirkungspflichten in IT- Verträgen Teil I:  Wo und wie zu formulieren? Teil II: Kontrolle und Rechtsfolgen, wenn der Kunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt? AGB und Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten spielen eine große Rolle in IT-Verträgen. Häufig genug sind „Mitwirkungspflichten“ aber keine Mitwirkungspflichten, sondern Leistungspflichten des Auftraggebers. Diese Unterscheidung ist deshalb wichtig, weil Mitwirkungspflichten  in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigentlich

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IT-Recht: Lizenzmetriken I

Thema Was sind Lizenzmetriken? Lizenzmetriken dienen der Berechnung der Lizenzgebühren und besagen, in welchem Umfang der Kunde die Software nutzen kann. Es wird abgerechnet pro User, pro Named User, per Configuration Items, Per Dateien, die verarbeitet werden, per CPU etc. Das juristische Problem solcher Lizenzmetriken besteht in der Beurteilung, ob diese einer gerichtlichen Untersuchung Stand

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IT-Recht Cloud – Entscheidung des LG Essen 16.12.2016 – 16 O 174/16 – Werkvertragsrecht für die Kombination SaaS und Managed Services

Mein lieber Kollege Herr Tribess hat die Entscheidung einer kritischen Würdigung unterzogen. Sachverhalt: Das IT- Unternehmen vermietet ein IT- System und erbringt zusätzlich Managed Services. Der Vertrag des IT-Unternehmens sieht eine Mindestlaufzeit vor und in den AGB wird das Kündigungsrecht für die zeitliche Periode dieser Mindestlaufzeit ausgeschlossen, die außerordentliche Kündigung wird natürlich erlaubt.  Der Kunde

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IT- Recht: Gesetzliche Änderungen im Kaufrecht und Werkvertragsrecht für das Jahr 2018 Teil II

Neue Vorschriften des Werkvertragsrechts im BGB ab dem 01.01.2018 Die Änderungen des Werkvertragsrechts des BGB, die im Jahr 2018 in Kraft treten, haben Auswirkungen auf die Projektverträge, die jetzt abgeschlossen werden. Die Änderungen betreffen die Punkte „Abnahme“, „Abschlagszahlung“ und „Kündigung“. Wie sich zeigen wird, sind die meisten Regelungen in aktuellen Projektverträgen bereits aus Gründen der

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IT Vertragsrecht – Fehlerreaktions SLA

SLAs – Service Level Agreements – sind Konkretisierungen vertraglicher oder gesetzlicher Begriffe. In Deutschland gebräuchlich sind Dokumente, die reine KPIs (Key Performance Indicator) enthalten. Das alles habe ich an anderer Stelle schon ausführlich dargestellt. In diesem Blog geht es um das Thema, welches Verhältnis zwischen Fehlerreaktionzeiten  und Mangelbehebungszeiten  und Support besteht – welche Bedeutung dem zukommt. Ich

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DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung Teil II: Haftung des Auftragsverarbeiters unter der DSGVO 1

Grundsatz Die ganz wesentliche Änderung für die IT-Branche ist der veränderte Haftungsrahmen. War die Verantwortung für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bisher weitgehend Sache des Auftraggebers, ist nun auch der Auftragnehmer verantwortlich. Die unter dem Art 32 DSGVO aufgeführten Punkte müssen von dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter eingehalten werden. Zum Art 32 DSGVO komme ich an

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IT- Recht: Gesetzliche Änderungen im Kaufrecht und Werkvertragsrecht für das Jahr 2018 Teil I

Erst einmal die gute Nachricht: Die Änderungen im BGB, die durch eine Novelle des Bauvertragsrechts (!) bedingt sind, gelten nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2018 abgeschlossen werden. Verträge, die vorher abgeschlossen werden, werden noch nach dem alten Recht abgewickelt. Es geht im Wesentlichen um die Einbau– und Ausbaukosten bei der Durchführung von

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DSGVO und Auftragsdatenverarbeitung, Teil I: Was geschieht mit dem § 11 Abs.5 BDSG – Liegt ein Fall der Auftragsverarbeitung auch dann vor, wenn nur eine Zugriffsmöglichkeit besteht?

Das Interesse der IT-Branche konzentriert sich insbesondere auf die Fragestellung, wie die Auftrags- datenverarbeitung unter der DSGVO aussieht. Dieser Beitrag richtet sich vermehrt an Unternehmen, die im Rahmen von Support-bzw. Softwarepflegeverträgen per Remote auf IT-Systeme des Kunden zugreifen bzw. im Rahmen von Cloud- Services selbst IT- Systeme für Kunden betreiben, und nicht selbst wie zum

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