Softwareurheberrecht

Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG  – Diskussionsbeitrag Teil III

VI. Widerspruch zum § 69a Abs.2 S.2 UrhG? Sofern man, wie Streitz es tut, in Rn. 68 seines Aufsatzes konkret formuliert: Der Schutzumfang solle erweitert werden um ist das eine Forderung nach Schutz der Entwurfsentscheidungen – also genau das, was § 69a Abs. 2 S. 2 UrhG ausdrücklich vom Schutz ausnimmt. Geschützt wird vom Urheberrecht […]

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Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG  – Diskussionsbeitrag Teil II

III. Das Freihaltebedürfnis als Auslegungsmaßstab § 69a Abs. 2 S. 1 UrhG schützt „alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms“ und sagt weiter, „Ideen“ seien nicht geschützt. Das Urheberrecht ist immer Ausdruck einer Abwägung zwischen den Individualinteressen des Inhabers der Nutzungsrechte, der seine Arbeit möglichst weitgehend gegen den Wettbewerb schützen möchte und den Interessen der Allgemeinheit, die einen

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Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG  – Diskussionsbeitrag Teil I

Worum geht es? in Kürze: Was gehört rechtlich zu dem Begriff des Computerprogramms. Nur der Sourcecode oder auch andere Dinge wie die Datenstrukturen, etc. Darf ich als Wettbewerber oder Dritter in die Datenstrukturen eingreifen, die ein Programm generiert oder ist das schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht, weil die Datenstrukturen als Computerprogramm qualifiziert werden und

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Spezial Blog – SaaS

  Das ist ein Thema, das juristisch tatsächlich existiert und ein Risiko aufwirft, ich habe aber noch keinen praktischen Fall zu dem Punkt gesehen. 1. Besteht überhaupt ein gesetzliches Verbietungsrecht? Ich habe oben in der Einführung ausgeführt, dass Urheberrechte Verbietungsrechte konstituieren. Der Gesetzgeber hat aber in Europa bestimmt, dass der Inhaber der Urheber- und ausschließlichen

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Programmieren und KI und Urheberrecht Teil II

Im Teil I hatte ich die generellen Probleme dargelegt, die sich daraus ergeben dass der Output eines KI Systems grundsätzlich nicht als urheberrechtsähiges Werk qualifiziert werden kann. Ganz konkret gehen wir in diesem Teil mal der Frage nach, was das eigentlich für die IT Unternehmen bedeutet. Fall 1: Schutz vor Nachahmung 1.)  Wie weist man

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Was ist ein KI System in Abgrenzung zur normalen Software?

Die Frage stellt sich immer wieder: In der Legaldefinition des Art 3 Nr.1 wird definiert, was eigentlich ein KI- System ist. Wie unterscheidet sich KI von der normalen Software. Weg mit dem Begriff der Intelligenz. Um zu verstehen, wann der sachliche Anwendungsbereich der KI Verordnung eröffnet ist muss man sich von dem unglückseligen Begriff der

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OLG Köln Unzulässige Lizenzbestimmung, Urt.v. 28.7.2023

Auch in der IT- Branche gibt es jetzt häufiger Abmahnungen wegen falscher Lizenzbestimmungen. Nach dem UWG sind allgemeine Geschäftsbedingungen ein Bestandteil der Werbung. Falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen können also abgemahnt werden mit dem Ziel, dem Wettbewerber zu verbieten, eine bestimmte Allgemeine Geschäftsbedingung(en) im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn eine allgemeine

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CRA – Cyber Resilienz Act Verordnung Nr. 2022/0272

Cybersicherheit für Digitale Produkte in der EU Die zunehmende Bedeutung der IT-Sicherheit und der Cyberrisiken im Finanzsektor verzahnt in diesem Kontext insbesondere auch das Thema Business Continuity Management, bzw. Notfallmanagement. Und nicht nur bedingt durch die zunehmende Digitalisierung des Bankgeschäfts und die pandemiebedingte Arbeit in Heimarbeit.  Auch die derzeitige politischen Lage und die damit verbundene zunehmende

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Haftung für Lieferanten oder Subunternehmer / Gelten die Regelungen des BGH zum Umschlaggeschäft auch für das Mietrecht?

Unternehmen handeln mit Lizenzen, die sie von Unternehmen wie Microsoft etc. mieten und dann an die Endkunden vermieten. Viele Unternehmen haben Subunternehmer, die für sie arbeiten. In welchem Umfang haftet man eigentlich für die Leistungen der Vorlieferanten und der Subunternehmer? Eigentlich würde man sagen: Ja, sie haften, wie für eigenes Verschulden. Aber das ist aufgrund

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Lizenzrecht: Zahlung für die unbewusste Verwendung von Software

Muss man Lizenzgebühren bezahlen, wenn man eine Software nutzt, die eine andere Software nutzt? Diese Frage wird vakant im Rahmen von pay per use Modellen von Softwareanbietern. Diese Anbieter geben an, faire Zahlungskonditionen zu haben. Man solle nur das zahlen, was man wolle. Der Haken: Manchmal wird die Software durch eine andere Software verwendet, ohne

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