Softwareurheberrecht

Die Software-Stückliste: SBOM Bedeutung für Lizenz, KI und CRA Teil II

Wie wird eine SBOM erstellt? Manuell ist die Erstellung kaum praktikabel: Eine typische Unternehmensanwendung enthält Hunderte von Abhängigkeiten. Die Praxis setzt auf automatisierte Werkzeuge, die Quellcode oder fertige Binärdateien analysieren und die Stückliste automatisch generieren. Diese Werkzeuge lassen sich in den Entwicklungsprozess integrieren, sodass die SBOM bei jeder neuen Version automatisch aktualisiert wird. Als Standardformate […]

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Die Software-Stückliste: SBOM Bedeutung für Lizenz, KI und CRA Teil I

Die SBOM — die Software-Stückliste — ist bekannt als Werkzeug für Open-Source-Lizenz-Compliance und ab 2027 als gesetzliche Pflicht unter dem Cyber Resilience Act. Beides ist richtig, aber es ist nicht der dringendste Grund, heute damit anzufangen. Der eigentlich aktuelle Grund ist ein anderer: Wer Software mit KI-Werkzeugen entwickelt und nicht dokumentiert, welche Teile von einer

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Respr: BGH Urteil 31.7.2025 Werbeblocker IV – Umfasst der Schutz einer Software auch Datenstrukturen?

BGH „Werbeblocker IV“: Wenn der Browser neben dem Programm zum urheberrechtlichen Schutzgegenstand wird In der letzten Blogserie hatte ich die aktuelle Diskussion nach der Grenze zwischen einer urheberrechtlich geschützten Befehlsfolge des Programmcodes und den nicht geschützten Derivaten des Programmcodes aufgeworfen. Es ging auch um die Entscheidung Werbeblocker IV des BGH vom 31.7.2025. Können Datenstrukturen, die

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Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG  – Diskussionsbeitrag Teil III

VI. Widerspruch zum § 69a Abs.2 S.2 UrhG? Sofern man, wie Streitz es tut, in Rn. 68 seines Aufsatzes konkret formuliert: Der Schutzumfang solle erweitert werden um ist das eine Forderung nach Schutz der Entwurfsentscheidungen – also genau das, was § 69a Abs. 2 S. 2 UrhG ausdrücklich vom Schutz ausnimmt. Geschützt wird vom Urheberrecht

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Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG  – Diskussionsbeitrag Teil II

III. Das Freihaltebedürfnis als Auslegungsmaßstab § 69a Abs. 2 S. 1 UrhG schützt „alle Ausdrucksformen eines Computerprogramms“ und sagt weiter, „Ideen“ seien nicht geschützt. Das Urheberrecht ist immer Ausdruck einer Abwägung zwischen den Individualinteressen des Inhabers der Nutzungsrechte, der seine Arbeit möglichst weitgehend gegen den Wettbewerb schützen möchte und den Interessen der Allgemeinheit, die einen

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Definition des Begriffs des Computerprogramms im § 69a UrhG  – Diskussionsbeitrag Teil I

Worum geht es? in Kürze: Was gehört rechtlich zu dem Begriff des Computerprogramms. Nur der Sourcecode oder auch andere Dinge wie die Datenstrukturen, etc. Darf ich als Wettbewerber oder Dritter in die Datenstrukturen eingreifen, die ein Programm generiert oder ist das schon ein Verstoß gegen das Urheberrecht, weil die Datenstrukturen als Computerprogramm qualifiziert werden und

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Spezial Blog – SaaS

  Das ist ein Thema, das juristisch tatsächlich existiert und ein Risiko aufwirft, ich habe aber noch keinen praktischen Fall zu dem Punkt gesehen. 1. Besteht überhaupt ein gesetzliches Verbietungsrecht? Ich habe oben in der Einführung ausgeführt, dass Urheberrechte Verbietungsrechte konstituieren. Der Gesetzgeber hat aber in Europa bestimmt, dass der Inhaber der Urheber- und ausschließlichen

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Programmieren und KI und Urheberrecht Teil II

Im Teil I hatte ich die generellen Probleme dargelegt, die sich daraus ergeben dass der Output eines KI Systems grundsätzlich nicht als urheberrechtsähiges Werk qualifiziert werden kann. Ganz konkret gehen wir in diesem Teil mal der Frage nach, was das eigentlich für die IT Unternehmen bedeutet. Fall 1: Schutz vor Nachahmung 1.)  Wie weist man

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Was ist ein KI System in Abgrenzung zur normalen Software?

Die Frage stellt sich immer wieder: In der Legaldefinition des Art 3 Nr.1 wird definiert, was eigentlich ein KI- System ist. Wie unterscheidet sich KI von der normalen Software. Weg mit dem Begriff der Intelligenz. Um zu verstehen, wann der sachliche Anwendungsbereich der KI Verordnung eröffnet ist muss man sich von dem unglückseligen Begriff der

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OLG Köln Unzulässige Lizenzbestimmung, Urt.v. 28.7.2023

Auch in der IT- Branche gibt es jetzt häufiger Abmahnungen wegen falscher Lizenzbestimmungen. Nach dem UWG sind allgemeine Geschäftsbedingungen ein Bestandteil der Werbung. Falsche Allgemeine Geschäftsbedingungen können also abgemahnt werden mit dem Ziel, dem Wettbewerber zu verbieten, eine bestimmte Allgemeine Geschäftsbedingung(en) im geschäftlichen Verkehr zu verwenden. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn eine allgemeine

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