Softwareurheberrecht

Softwarevertragsrecht: Auftragsdatenverarbeitung II Fernwartung Schriftform.

§ 11 Abs.5 BDSG Fernwartung Regelungen über die Auftragsdatenverarbeitung müssen auch immer dann abgeschlossen werden, wenn die Möglichkeit der Fernwartung eingeräumt wird. Da die meisten unserer Kunden von der Möglichkeit der Fernwartung Gebrauch machen, gehören Regelungen zur Auftragsdatenverarbeitung zum Standard. Anders als im § 11 Abs.2 BDSG reicht hier schon die Möglichkeit der Kenntnisnahme der […]

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Softwareurheberrecht: Schutzfähigkeit einer XML – Datei

Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 18.11.2012: In einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht Frankfurt ging es um die Urheberrechtsfähigkeit einer XML – Datei. Die XML – Datei diente dem Import von Daten in einer Datenbankanwendung. Die Datei selbst war auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Die Antragsstellerin wehrte sich dagegen, dass die Antragsgegner

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Rechtsprechung des BGH im Jahre 2012 zur Angemessenen Vergütung des Urhebers

Eine angemessene Vergütung kann auch eine Pauschalvergütung sein (BGH GRUR 2012, 1031 – Honorarbilligung freie Journalisten.) Ein auffälliges Missverhältnis will der BGH dann annehmen, wenn die vereinbarte Vergütung nur die Hälfte der aus der Perspektive ex post ersichtlichen angemessenen Vergütung beträgt. Verwertungsauslöser aus Verwertung im Ausland sind dann relevant, wenn die Anwendung deutschen Rechtes vereinbart

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Softwarevertragsrecht: Leasingsgeschäft und Übertragungsverbot

In einer Entscheidung vom 28.11.2012 hat das OLG Hamm (CR2013,214) sich mit dem Thema Finanzierungsleasing und Veräußerungsverbot in Lizenzbestimmung beschäftigen müssen. Im Kern ging es um die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Leasingbank gegen den deutschen Vertragshändler, der dem Endkunden unter Einbeziehung einer Leasingbank Software geliefert hatte. Das Finanzierungsleasinggeschäft funktioniert dabei im Grundsatz so, dass der

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Softwarelizenzrecht: Klassische Lizenzmodelle geraten ins Wanken

Viele Software-Unternehmen werden ihre Lizenzierungsmodelle von Grund auf neu gestalten müssen. Denn mit einer Entscheidung des OLG Frankfurt (Teilurteil vom 18. Dezember 2012 – 11 U 68/11) ist die neue Rechtsprechung des EuGH zur sogenannten Gebrauchtsoftware nun auch endgültig in Deutschland angekommen. Worum geht es: Mit einem viel beachteten Urteil versetzte der Europäische Gerichtshof im

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Softwarevertragsrecht: Was ist die Cloud?

Das Marketingdeutsch hat bewirkt, daß derzeit kaum ein einheitlicher Sprachgebrauch darüber besteht, was die Cloud eigentlich ist. Unsere Kunden aus (IT Dienstleister) berichten uns von Auftraggebern, die gerne „in die Cloud“ möchten, aber keine konkrete Vorstellung darüber haben, was sich hinter dem Begriff verbirgt. Ich habe anläßlich eines Vortrags auf der media.expo die Ansicht vertreten,

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Softwarevertragsrecht: Abgrenzung von Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht

Einleitung Die Abgrenzung zwischen Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht spielt für die IT an verschiedenen Stellen eine große Rolle. Das IT Unternehmen empfindet eine Qualifikation als Dienstvertrag zu Recht als vorteilhaft. Im Dienstvertragsrecht gibt es keine Gewährleistung, der Lohn ist auch dann zu zahlen, wenn kein bestimmter Erfolg eintritt. Der Kunde wiederrum empfindet diese Einordnung aus den

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Softwarelizenzrecht: Typische Mängel I

Einteilung der Mängel Softwaremängel lassen sich in verschiedene Gruppen einordnen. Die Entäuschungen von Kunden lassen sich mindern, wenn Sie man sich darüber klar ist, welche Fehler in welcher Phase auftreten können und wie diesen Fehlern vorgebeugt werden kann. Software ist ein hochkomplexes technisches System und es ist falsch zu glauben, daß die Botschaften der Werbung

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Softwarevertragsrecht: Funktion des Pflichtenhefts und Verantwortlichkeiten Teil 1

A. Begriff Zunächst einmal mehr darauf hinzuweisen, daß es in der Branche keinen einheitlichen Sprachgebrauch für das gibt, was man unter einem Pflichtenheft versteht. Zwar kann man unter Rückgriff auf die DIN 66231 (Programmentwicklungsdokumentation) oder DIN 69901 (Projektwirtschaft) eine Reihe von Anhaltspunkten gewinnen, was Inhalt eines Pflichtenhefts sein sollte. Das Problem an allen DIN´s im

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Softwarelizenzen: Tipps für den Auftraggeber zur Absicherung der Risiken infolge der Insolvenz des Herstellers

1.) Auftraggeber sind für den Fall der Insolvenz des Herstellers immer dem Risiko ausgesetzt, daß die Software sich als Fehlinvestition erweist. Software weist die Besonderheit auf, schnell zu veralten. Nicht der Softwarecode selbst, sondern die technische Systemumgebung und die faktischen Anforderungen selbst ändern sich und zwingen den Kunden dazu, sich mit dem Erfordernis der permanenten

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