Domainrecht: Die kennzeichenmäßige Nutzung eines Domainnamens
Die Nutzung einer Marke als Domainname ist nicht immer als kennzeichenmäßige Nutzung der Marke zu bewerten, mit der Folge, dass der Markeninhaber keinen Unterlassungsanspruch hat. Denn ohne eine rechtsverletzende Benutzung des jeweiligen Zeichens, kann der Rechtsinhaber keine Rechte aus der Marke herleiten. Z.B.: Die bloße Registrierung und Haltung einer Domain stellt grundsätzlich keine rechtsverletzende Benutzung […]
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