Juristische Informationen

Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil III

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Das ergibt sich einfach daraus, daß das Leasinggeschäft in diesem Fall eben in seinem wirtschaftlichen Schwerpunkt nicht als Mietvertrag zu bewerten ist. Gegen die Vermietung von […]

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil II

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des vertraglichen Verbots Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Der juristische Hintergrund 1) Bei dem Verbot der rentalrights AGB der Hersteller handelt es sich um  wettbewerbsbehindernde Regelungen, die kartellrechtlich nicht haltbar sein werden. Man kann die

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Softwarelizenzrecht: Leasingverträge und Weitergabeverbote Teil I

Teil I : Problemaufriß Teil 2: Juristische Fragestellungen: Unhaltbarkeit des Verbots des Leasinggeschäfts Teil 3: Juristische Fragestellungen hinsichtlich des Weitergabeverbots Teil 4: Sonderprobleme im Bereich Hardwareleasing: Betriebssystemsoftware und Firmware Teil 1: Problemaufriß Immer mehr Hersteller von Software gehen dazu über,dem Vertriebspartner das „Verleasen“ von Software faktisch unmöglich zu machen. Meist wird dem Händler unter dem

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Filesharing: Abmahnung von U+C Rechtsanwälte – Filmwerk: „Pillows Of Love“

Aktuell mahnen die U+C Rechtsanwälte aus Regensburg im Auftrag des Unternehmens DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH bundesweit ab. Dabei handelt es sich um angeblich unerlaubte Verbreitung von einem urheberrechtlich geschützten Filmwerk. Wir beraten einen Betroffenen, der das Filmwerk „Pillows Of Love“ auf einer Internettauschbörse zum elektronischen Abruf ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers zur

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Urheberrecht: Grundlagen: Der Urheber

Der Urheber des Werkes ist derjenige, der den Akt der Schöpfung erbrint, §§ 7, 2 Abs.2 UrhG. Der Schöpfungsakt ist der Akt, in dem der Urheber die geistige Schöpfung erbringt. Wie bereits dargelegt, bedarf es für die Erlangung des urheberrechtlichen Schutzes eines gewissen „Genieblitzes“, dem Schöpfungsakt, der das Werk zu etwas besonderem macht, so daß

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AGB Recht: Kündigung des Bestellers vor Abnahme / vorzeitige Beendigung

I. Grundsatz Der § 649 BGB besagt, dass gemäß Satz 1 der Besteller bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen kann. Satz 2 regelt eine besondere Vergütungsregel. Sie lautet: Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmen berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der

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Softwarelizenzrecht: Projektverträge – Rechtswahl Teil 2

Fortsetzung von Teil I. Die Wahl des richtigen Vertragstyps hängt deshalb davon ab, wie Sie arbeiten wollen. Oder ganz einfach gesagt: Sie haben die Wahl, ob Sie Dienstvertrags, Werkvertrags- oder Kaufrecht zur Anwendung bringen möchten. Es ist eben nicht automatisch so, daß alle Verträge über die Erstellung oder Anpassung von Software dem Werkvertragsrecht unterfielen. Folgende

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Softwarelizenzrecht: Agile Programmierung II

Vor knapp einem Jahr habe ich bereits an dieser Stelle dargelegt, warum die Methodik der agilen Programmierung Juristen vor Probleme stellt. Kurz gesagt, passen die juristischen Modelle, die das BGB anbietet nicht. Inzwischen bilden sich aber einzelne Tendenzen heraus, wie das Problem zu lösen kann. Diese sind für Nichtjuristen nicht einfach zu verstehen. Deshalb kurz

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Urheberrecht: Abmahnung wegen Filesharing „Duck Sauce – Barbra Streisand“

Die Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main mahnen im Namen der GSDR GmbH wegen angeblich unerlaubter Verbreitung eines urheberrechtliche geschützten Musikwerks ab. Dem von uns beratenen Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikwerk „Duck Sauce – Barbra Streisand“ illegal auf einen sogenannten Peer-to-Peer Netzwerk (Tauschbörse) zum elektronischen Abruf zur Verfügung gestellt zu haben. Gefordert wird

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Haftung von Hotels und Internetcafés für WLAN-Missbrauch durch Gäste

Das Landgericht Hamburg hat mit einem Beschluss vom 25.11.2010 entschieden, dass der Inhaber eines Internetcafés für die rechtswidrigen Handlungen seiner Kunden verantwortlich ist, wenn er keine Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören wirksame technische Maßnahmen, die für den Betreiber des Hotels bzw. Internetcafés zumutbarer Weise ergriffen werden können. Das Gericht begründet seine Entscheidung damit,

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